Verwaltungsreform-Maßnahmen zu setzen, könnte auch in freiwilligen – ich betone: in freiwilligen! – Gemeindeverbänden liegen. Beim Einkauf sehe ich gewisse Sparmöglichkeiten, bei der Übernahme gewisser Verwaltungsaufgaben sehen wir Möglichkeiten. Diese diskutieren wir auch, und wir haben auch in unserem Bericht vom Ausschuss VI gewisse Möglichkeiten aufgezeigt, etwa die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften betreffend. Es ist, glaube ich, nicht mehr nötig, dass wir auf drei Ebenen für parallele Aufgaben Paralleleinrichtungen haben, wie etwa ein Bundesfinanzamt, ein Landesfinanzamt oder ein kommunales Finanzamt. Wenn ein Finanzamt vorhanden ist, soll es für die anderen Gebietskörperschaften die Aufgaben übernehmen.
Wir haben auch gemischte Behörden diskutiert, also dass praktisch in eine Gesellschaft Bund, Landes- und Kommunalbehörden eingebracht werden. Ziel ist es, eine bessere Produktivität und Effektivität sowie eine Effizienzsteigerung zu erreichen. Auch die Gemeinden sollten, was ihre Ausgaben betrifft, nach Möglichkeit im Sinne der Verwaltungsreform mitwirken, und sie wirken zum Teil auch mit, aber da sehe ich noch ein gewisses Einsparungspotential, das wir natürlich auch in den Finanzausgleichsverhandlungen ansprechen werden.
Nur ein Beispiel: Wir haben heute beim Bund niedrigere Personalkosten, effektive Personalausgaben, als im Jahr 1999. Das hat keine andere Gebietskörperschaft in Österreich. (Bundesrat Manfred Gruber: Wir auch!) – Sie auch? Sehr gut! Aber es gibt auch welche, die höhere Ausgaben haben. Solchen Dingen werden wir natürlich nachgehen. – Danke.
Präsident Jürgen
Weiss: Hinsichtlich
der eingelangten, entsprechend vervielfältigten und verteilten
Anfragebeantwortungen 1962/AB bis 1975/AB verweise ich auf die im Sitzungssaal
verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung
angeschlossen werden. (s. S. 14.)
*****
Eingelangt sind zwei Berichte, nämlich der
Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von
Frauen, Berichtszeitraum 2001 bis 2002, welchen ich dem Ausschuss für
Frauenangelegenheiten zugewiesen habe, sowie der Bericht der Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des
Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwicklungspolitik 2004 bis 2006, den ich dem Ausschuss für
auswärtige Angelegenheiten zugewiesen habe.
*****
Weiters
eingelangt und von mir zugewiesen sind jene Beschlüsse des Nationalrates sowie
jene Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, die Gegenstand der
heutigen Tagesordnung sind.
Die
Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte
erstattet.
Ich habe
diese Vorlagen sowie die Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische
Versammlung des Europarates auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite