urlaubszuschussgesetz
und das Karenzgeldgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und das
Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden.
Dieser
Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der
Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt
nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Jürgen Weiss: Danke.
Wir gehen
in die Debatte ein.
Als
erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Roth-Halvax das Wort.
10.27
Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Die vorliegende Novelle stellt eine höchst notwendige Korrektur dar und unterstreicht die Familienpolitik der ÖVP unter dem Motto: die Familien stärken, Wahlfreiheit garantieren und die Leistungsfähigkeit sichern!
Es wird
auf die Rückforderung der Zuschüsse an Familien seit dem Zeitpunkt der Einführung,
also von 1996 bis 2001 sowie auf den bis zu 15-prozentigen Zuschlag verzichtet.
Ich begrüße diesen Verzicht, der mit 4 Millionen € zu Buche schlägt
und mit welchem ein Erbe sozialdemokratischer Minister korrigiert wird. (Bundesrat
Manfred Gruber: ÖVP-Regierungsbeteiligung!) Sozialleistungen zur
Existenzsicherung sollten nicht wie Bankdarlehen behandelt werden!
Wie ist
der Stand des novellierten Gesetzes? – Die Eltern müssen nun über die Rückzahlungspflicht
informiert werden. Der 15-prozentige Zuschlag wird abgeschafft. Wieters ist
der Minister ermächtigt, in Härtefällen bei einer bis zu 15-prozentigen Überschreitung
der Zuverdienstgrenze von einer Rückzahlung abzusehen.
Erwähnenswert
ist weiters, dass man beim Karenzgeld 316 € pro Jahr dazuverdienen durfte
und ab 2002 die Zuverdienstgrenze auf 14 600 € angehoben wurde.
Der Ruf
seitens der Sozialdemokratie nach einer echten Wahlfreiheit ist für mich nicht
nachvollziehbar, denn diese Maßnahme ist ein Quantensprung hinsichtlich
Erhöhung und Wahlfreiheit für die mündige Bürgerin. So sei auch nicht
unerwähnt, dass Österreich laut Eurostat bei den Familienleistungen hinter
Luxemburg an zweiter Stelle rangiert.
Folgende
Maßnahmen seien in diesem Zusammenhang erwähnt:
höhere
Anrechnung der Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate für die
Pension; die Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Kindererziehungszeiten
wurde auf mehr als 200 Prozent angehoben; pro Kind drei Jahre weniger
Durchrechnungszeit; eine familienfreundliche Steuerreform, wie zum Beispiel der
Alleinverdienerabsetzbetrag in der Höhe von 364 €; die Anhebung der
Pendlerpauschale, die Familienhospizkarenz und die Anhebung der
Zuverdienstgrenze um das Vierfache sowie die Erhöhung der Familienbeihilfe.
Die von
dieser Regierung getätigten Maßnahmen im Sinne einer familienfreundlichen
Politik könnten noch weiter aufgezählt werden, sollten aber bekannt sein.
Was die Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, sollte berücksichtigt werden, dass die Ansprüche im ländlichen Raum andere sind als im städtischen Umfeld. Zusätzlich sollte die Wahlfreiheit eines vielfältigen Angebotes gewährleistet sein, wie zum Beispiel in Niederösterreich. Niederösterreich ist das einzige Bundesland, in dem die Kinder-
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