Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 54

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Wie ich eingangs schon erwähnt habe, ist uns das vorliegende Gesetz nicht weit reichend genug, und wir werden dieser Vorlage daher auch nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.08

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


11.08

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Herr Kollege Kraml hat gerade gesagt, Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, stimmen dem Gesetz nicht zu, weil es zu wenig weit reichend ist. Ich glaube aber, es ist ein Anfang, und jeder Anfang ist gut – man kann ja später immer noch weitere Schritte darauf folgen lassen. Ich halte das für sehr wichtig.

Sie haben gesagt, es werde darüber diskutiert, dass die Wohnbauförderung zurück­genommen wird. Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen: Bei uns wird nicht darüber diskutiert, dass sie zurückgenommen wird – im Gegenteil, sie ist verbessert worden. Es war Ihr Parteivorsitzender, der der Meinung war, dass die Wohnbauförderung sogar abgeschafft werden soll. Das ist natürlich nicht gut. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir wissen von der Wissenschaft, welchen Umweltschaden die Treibhausgasemissionen anrichten. Ich komme aus der Landwirtschaft und weiß sehr wohl, wie wichtig eine gute Umwelt ist, denn gerade das Klima und das Wetter sind Faktoren, die uns sehr stark betreffen – man denke nur an die Katastrophen in den vergangenen Jahren. Daher ist es sehr wichtig, dass etwas für den Klimaschutz getan wird.

Daher hat sich auch die Europäische Gemeinschaft gemäß dem Kyoto-Protokoll ein Reduktionsziel von 8 Prozent im Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber dem Basis­jahr 1990 gesetzt. Österreich hat wiederum im Rahmen einer internen Lastenaufteilung innerhalb der EU ein Reduktionsziel von 13 Prozent übernommen. Ich glaube, das ist eine gute Sache. Wenn wir andere Länder hernehmen, dann sehen wir, dass diese wesentlich weniger an Reduktion und manche sogar eine Aufstockung vorsehen.

Schade ist natürlich, dass die USA in dieser Sache sehr wenig tun, dass diese sich bis 2012 zurücklehnen. Und ganz besonders schade ist, dass Russland bis jetzt immer noch nicht ratifiziert hat.

Bei der Kyoto-Konferenz wurden drei flexible Optionen entworfen: erstens die Stand­ortmaßnahmen, zweitens der Emissionshandel, den wir heute hier behandeln, und drit­tens grenzüberschreitende Projekte, schadstoffreduzierende Projekte im Ausland, die im nationalen Reduktionsziel angerechnet werden.

Die Emissionshandelsrichtlinie gliedert sich in verschiedene Bereiche: erstens in die Bestimmung über die Genehmigung der betroffenen Anlagen, zweitens in die Über­wachung und Überprüfung der Emissionen, drittens in die Zuteilung der Emissions­zertifikate und viertens in die Verwaltung und Verbuchung der Zertifikate.

Mit der Umsetzung dieser Emissionshandelsrichtlinie wird es nun ermöglicht den Unternehmen, ihre Treibhausgasemissionen auf kosteneffiziente Weise zu reduzieren. Ich glaube, es ist ein erster Ansatz in diesem Bereich, den wir gemeinsam mit der Wirtschaft umsetzen, um das Ziel eines besseren Umweltschutzes zu erreichen.

Mit dem Beschluss dieses Gesetzes können wir uns aber nicht zurücklehnen, sondern das ist einfach ein Anfang. Wir in Österreich wollen 14 Millionen Tonnen an Einsparung erreichen: 1,25 Millionen Tonnen im Bereich der Industrie; 4 Millionen Tonnen aus der


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