Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
4. Punkt
Bericht des Bundesministers für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000
über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (III-247-BR/2003 d.B.
sowie 7006/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte, Herr Bundesrat.
Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bezüglich des Berichtes des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung liegt Ihnen vor. Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichts zu empfehlen.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.
12.25
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Kein vernünftiger Mensch bezweifelt mehr die Sinnhaftigkeit und die Effizienz der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes.
Der Bericht über die Vollziehung dieses Gesetzes informiert ausführlich über die bisherigen Erfahrungen, insbesondere seit der Novelle im Jahr 2000, er evaluiert die Stärken und Schwächen dieser Bestimmungen und gibt auch einen Überblick über die europäische und internationale Entwicklung.
Insgesamt hat sich die Vollziehung dieses Gesetzes bestens bewährt, und zwar auch unter dem Aspekt, dass die Zahl der Umweltverfahren in den letzten Jahren enorm angestiegen ist. Trotzdem hat sich die Dauer der einzelnen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren in dieser Zeit halbiert. Das ist meiner Meinung nach ein großer
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