Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 73

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Fortschritt, und den Behörden, die diese Verfahren durchführen, gebührt dafür auch ein Kompliment, Dank und Anerkennung. Im Umweltverträglichkeitsverfahren ist wirklich – das kann man ohne Übertreibung sagen – auch eine Verwaltungsvereinfachung bewirkt worden. Es ist eine Konzentration und eine Vereinfachung entwickelt worden.

Allerdings: Nichts ist perfekt, und es gibt auch in diesem Bereich noch Vorschläge, wie man das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung optimieren und verbessern kann. Ich denke hier zum Beispiel an einen Autobahnanschluss in meinem Bundes­land, an die Anschlussstelle Linz oder die Anschlussstelle Traun in Haid im Bereich der A 1. Früher war es ja so, dass die Bundesstraßen und die Autobahnen in eine Kom­petenz gefallen sind. Durch die Verländerung der Bundesstraßen fallen jetzt die früheren Bundesstraßen in die Landeskompetenz, daher sind bei einem solchen Autobahnanschluss jetzt zwei Verfahren abzuführen. Es besteht zwar, wenn sich die Behörden einigen, die Möglichkeit, das auf freiwilliger Basis in einem abzuführen, ich würde es aber für sinnvoll halten, das vom Gesetz aus so zu regeln, dass nur ein Ver­fahren gemacht wird und nicht ein Verfahren auf Landesebene für die Landes­straße – also die verländerte ehemalige Bundesstraße und jetzt Landesstraße – und wieder ein eigenes Verfahren für die Autobahn.

Ich würde das anregen, weil es einfach auch im Sinne der Umwelt und der Umwelt­standards, die erreicht werden sollen, aber auch der betroffenen Konsenswerber sinnvoller wäre und dem Ganzen keinen Abbruch täte. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus.) Das wäre meine Anregung, und ich bitte, das bei weiteren Überlegungen mit einzubeziehen und zu verbessern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.29

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Manfred Gruber. – Bitte.

 


12.29

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Bericht der Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfungen so viel: Bedauerlicherweise erfuhr dieser Bericht im Nationalrat ein Begräbnis erster Klasse. Das heißt im Klartext: Enderledigung im Ausschuss. Ich bin der Meinung, dass gerade ein an und für sich sehr positiver Bericht über Umweltverträglichkeitsprüfungen auch das Licht der Öffentlichkeit – das ist kein Vorwurf – nicht scheuen müsste. (Bundesrat Kneifel: Dafür gibt es ja den Bundesrat!) – Sehr gut! Darum wollen wir ihn auch beibehalten.

Trotzdem darf ich einige Bemerkungen dazu machen. Wir teilen zwar nicht die unein­geschränkte Meinung der Parlamentskorrespondenz, hiebei würde es sich um einen einzigartigen Erfolgsbericht handeln, stellen aber fest, dass sich die Umweltverträg­lichkeitsprüfung zu einem effizienten und anerkannten Instrument in der Umweltvor­sorge entwickelt hat.

Wir stellen auch fest, dass dieser Bericht eine sehr gute Analyse bezüglich der Stärken und der Schwächen dieses Instruments für die Umweltpolitik beinhaltet. Er gibt einen guten Überblick über europäische und internationale Entwicklungen.

Wir räumen ein, dass Vorbehalte, die gegen die UVP nach dem Beschluss 1993 be­standen haben, zum Teil ausgeräumt werden konnten. Wir sehen eine positive Entwicklung der Verfahrensabläufe. Obwohl die Zahl der Verfahren deutlich zugenom­men hat, konnte die Dauer der Genehmigungsverfahren halbiert werden. Konzentration sowie die Vereinfachung der Verfahren haben sich unserer Meinung nach bewährt.

 


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