Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 74

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Daher werden wir diesem Bericht unsere Zustimmung geben, und wir hoffen, dass diese positive Entwicklung im Bereich der Umweltverträglichkeit zugunsten unserer Umwelt, unserer Natur, unserer Landschaft in dieser Form weitergeführt werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.31

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! – Viele sind ja momentan nicht da. – Wir werden diesem Bericht jetzt zustimmen, weil er formell umfassend ist. Leider ist er ziemlich veraltet, und ich glaube, Sie (an Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll gerichtet) sind ja eigentlich gar nicht derjenige, in dessen Zuständig­keitsbereich er damals erstellt worden ist. Die Daten beziehen sich auf den Zeitraum bis zum 1. März 2002. Das ist jetzt zwei Jahre her, und theoretisch müsste der nächste Bericht schon bald kommen.

Dass wir dem Bericht jetzt zustimmen, ändert aber nichts daran, dass das UVP-Gesetz unserer Meinung nach novellierungsbedürftig ist, und zwar dringend novellierungs­bedürftig!

Ich kann zum Beispiel nicht verstehen, warum man als Anrainer nicht ein Fest­stellungsverfahren beantragen kann. Wir haben in Korneuburg gerade das Problem, dass es sehr viele Bürger gibt, die sich vor dem Ausbau der A 22 fürchten, die gerne ein UVP-Verfahren hätten. Leider ist der Bürgermeister anderer Meinung, und darum wird es auch kein Feststellungsverfahren geben. Ich würde mir wünschen, dass sich das ändert.

Mir ist auch nicht erklärbar, welche Prioritäten letztlich bei der UVP-Pflicht gesetzt werden. Für die Errichtung eines Windrades braucht man ein Umweltverträglich­keits­prüfungsverfahren, für die Erweiterung eines Gletscherskigebietes aber nur, wenn es 20 Hektar erreicht. Auch die meisten Einkaufszentren brauchen kein Umweltverträg­lichkeitsprüfungsverfahren, sondern wachsen einfach wie die Schwammerl aus dem Boden. Ein Einkaufszentrum ist natürlich ... (Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg: Es geht um die Größenordnung!) – Größenordnung, ja, aber es sind eben die Priori­täten, die damit gesetzt werden, die meiner Meinung nach nicht immer ganz ersichtlich sind.

Ein weiteres Problem für uns ist der Vollzug des UVP-Gesetzes durch die Landes­behörden. Dieser lässt teilweise zu wünschen übrig. Das liegt vielleicht auch daran, dass möglicherweise manchmal das Land Interesse an einem Projekt hat, das einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden sollte, und deshalb liegt diese Um­weltverträglichkeitsprüfung oft nicht unbedingt im Interesse des Landes. Schlimm ist das dann, wenn ein Bundesland keinen unabhängigen Umweltanwalt hat – das gibt es jetzt nur mehr in Kärnten – oder wenn diese Umweltanwaltschaft nicht wirklich mit Rückgrat wahrgenommen wird.

Für mich ist auch nicht erklärbar, warum Bürger, die sich gegen ein Projekt wehren, ihre Zeit und ihr Geld einsetzen müssen, weil sie Gesundheitsschäden abhalten wol­len, während in einem UVP-Verfahren auf der Gegenseite oft Behörden sitzen, die sehr viel Geld hinter sich haben. Ich denke da gerade an den Verkehr: Wenn man als Bürgerinitiative irgendwie weiterkommen will, dann muss man ziemlich viel Geld in die Hand nehmen. Auf der anderen Seite sitzen Bund oder Land, diese haben öffentliche


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