Gelder und haben es natürlich insofern sehr viel einfacher. Für mich ist das kein fairer Wettbewerb.
Wie unfair dieser Wettbewerb ist, möchte ich kurz am Beispiel der B 301 erläutern. Da gibt es eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Es ist zwar damals der Bürgerinitiative nicht Recht gegeben worden, meiner Meinung nach zeigt aber dieser Entscheid sehr deutlich die Schwächen des UVP-Gesetzes auf.
Es wurde zum Beispiel festgestellt, dass der Bundesminister nicht mehr prüfen kann, ob überhaupt Bedarf nach einer Straße besteht beziehungsweise ob der Bedarf auch alternativ gedeckt werden könnte, weil die Trasse ja bereits in einem Gesetz im Bundesstraßenverzeichnis festgelegt wurde. Wenn der Bundesminister jetzt über andere ökologische Alternativen nicht mehr nachdenken soll, dann müsste das UVP-Verfahren eigentlich schon dann stattfinden, wenn das zum Gesetz erhoben wird, das heißt, wenn das Bundesstraßenverzeichnis erstellt wird. Also das heißt, das UVP-Verfahren ist eigentlich zu spät angesetzt, denn wenn man sagt, man darf im UVP-Verfahren nicht mehr prüfen, braucht man eigentlich keine UVP.
Weiters hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass Auflagen zur Minimierung der Emissions- und Immissionsbelastung durch die Straße nicht Gegenstand der Trassenverordnung sind, diese aber laut GutachterInnen sehr wohl die Umweltverträglichkeit der Trasse bedingen. Das heißt, die Gutachter schlagen Maßnahmen vor. Um die Straße bauen zu können, muss man diese Maßnahmen jedoch nicht einhalten. Laut diesem Verfassungsgerichtshofentscheid ist es also rechtlich ohne Belang, wenn zum Beispiel begleitende Verkehrsmaßnahmen im öffentlichen Bereich in die amtliche Prognosen mit einberechnet werden, dann aber nicht durchgeführt werden und somit eigentlich die Prognosen, die dem Projekt zu Grunde liegen, gar nicht mehr stimmen.
Ich bin sehr häufig mit Bürgerinitiativen unterwegs und treffe sehr viele Bürger, die sagen: Das ist ja wirklich fürchterlich mit diesem Verkehr, es gibt so viele Autos, so viele Straßen, aber man kann ja überhaupt nichts tun. Schlimmstenfalls muss ich von hier wegziehen. – Das find ich irgendwie traurig und schade. Ich würde mir schon wünschen, dass wir in Österreich ein Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz haben, das mehr ist als „unheimlich viel Papier“, wie es ein niederösterreichischer Regionalpolitiker einmal bezeichnet hat.
Gerade im Verkehrsbereich fehlt uns auch der Gesamtüberblick in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Es ist eben zum Beispiel für die Wiener Außenringschnellstraße nicht ganz unerheblich, ob die A 5, die Nord Autobahn, gebaut wird oder nicht und umgekehrt natürlich auch. Aber es wird nach wie vor in möglichst kleine Abschnitte gestückelt und damit wird der Blick auf das Ganze eingeschränkt. Bei uns gilt die Nord Autobahn als Verbindung nach Tschechien. Wenn man nach Tschechien fährt, sagt man, das ist die Verbindung nach Polen, und das zieht sich dann so weiter. Es fehlt einfach der Gesamtüberblick. Deshalb wäre es mir sehr wichtig, dass die Umsetzung der Richtlinie für eine Strategische Umweltprüfung, die 2005 ja fällig sein sollte, rechtzeitig erfolgt. Im Ausschuss haben wir gehört, es werden Gespräche mit dem Verkehrsministerium geführt. Ich hoffe, es wird bald auch wirklich effektiv etwas umgesetzt.
Ich wünsche mir künftig ein Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz mit etwas mehr Biss. Ich wünsche mir, dass die Menschen in Österreich nicht das Gefühl haben, dass sie wegziehen müssen und dass sie sowieso nichts machen können. Ich wünsche mir, dass die EU-Richtlinie für die Strategische Umweltprüfung möglichst bald und effizient umgesetzt wird, und ich wünsche mir bald einen aktuellen Bericht, in dem dann all
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