Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 76

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diese Vorschläge schon vorkommen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.38

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Berichterstattung? – Es wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz geändert werden (EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz) (414 d.B. und 437 d.B. sowie 7007/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangen wir zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. John Gudenus: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.40

Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minis­ter! Werte Bundesräte! Ich möchte die Diskussion damit beginnen, Ihnen zu verdeut­lichen, was Sie mit dem Beschluss dieses Gesetzes verantworten. Wenn Sie gegen dieses EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz keinen Einspruch erheben, dann machen Sie sich in weiterer Folge auch für die Folgen schuldig und haben die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Wie ist die Ausgangslage? Die Auswirkungen dieses Gesetzes erscheinen nicht in dieser Dimension, dass großes Aufsehen in der Öffentlichkeit entsteht, aber wenn man genau hinschaut, so hat es doch gewaltige negative Folgen, die man nicht negieren sollte.

 


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