Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 77

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Die Ausgangsbasis ist folgendermaßen zu beschreiben: Wir haben im Inland Rekord­arbeitslosigkeit. Wir haben ein Überangebot auf dem Arbeitsmarkt, vor allem in den min­derqualifizierten Sektoren. Wir haben sechsfach höhere Löhne als in den Nach­barländern. Wir haben eine hohe illegale Beschäftigungsrate, Schwarzarbeit in bestimmten Sektoren, genau in jenen Sektoren, die auf Saisonniers zurückgreifen. Und wir haben eine Einigung der Sozialpartner mit der Bundesregierung, was die Über­gangsregelungen betrifft.

Zumindest nach dem Lehrbuch haben Märkte die Tendenz, ausgleichend zu wirken – ich verwende Ihre Diktionen –, das heißt: Arbeitnehmer beginnen klarerweise zu wandern, die Arbeitslosigkeit steigt im Inland, die Löhne sinken im Inland, die Arbeits­losigkeit sinkt im Ausland, die Löhne sollten im Ausland steigen, der Wohlstand sinkt im Inland, der Wohlstand steigt im Ausland. – So weit die ausgleichende Wirkung von Arbeitsmärkten, die an sich auch gewollt ist, grob gewollt ist, allerdings mit ent­sprechenden Begleitmaßnahmen, sodass der Ausgleich sanft und ohne drastische negative Auswirkungen erfolgen kann. Genau diese Wirkung sollten die Übergangs­bestimmungen haben.

Es erschließt sich ein reiches Betätigungsfeld für eine Regierung, ein reiches Betäti­gungsfeld für einen Arbeits- und Wirtschaftsminister mit einer aktiven Arbeitsmarkt­politik, um im Inland die Beschäftigung zu forcieren, gleichzeitig mit Maßnahmen, die illegale Beschäftigung zu bekämpfen, mit Begleitmaßnahmen, wie es frühere Regierun­gen geschafft haben. Ich erinnere an dieser Stelle an die Aufleb-Stiftung als Begleit­maßnahme für die Anpassungsmöglichkeiten in der Nahrungs- und Genussmittel­indus­trie durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Es gäbe Möglichkeiten und Spielräume, mit den Beitrittsländern entsprechende Abkommen zu treffen.

Rechtssicherheit wäre ein Gebot für ein solches Gesetz. Das hat die Regierung nicht geschafft. Das Gesetz ist von Anfang an von namhaften Rechtsexperten als nicht verfassungskonform bezeichnet worden.

Es gäbe viele andere Wege, das Lohnniveau in den Nachbarländern zu steigern. Das Gesetz, das hier vorliegt, verstärkt die Probleme und bringt kaum Lösungen.

Die Saisonniers, die nach der schon bestehenden Gesetzeslage ins Land geholt wer­den können, haben die Tendenz – wir haben das in Einzelfällen ortsweise genau unter­sucht –, im Land zu bleiben und in die Illegalität abzutauchen. Sie werden nach Öster­reich gelockt, in solche Regionen und Branchen gelockt, die Billiglöhner suchen, die einen hohen saisonal schwankenden Arbeitskräftebedarf haben; sie werden in solche Regionen gelockt, wo unter den schlecht ausgebildeten Arbeitskräften ohnehin schon hohe Arbeitslosigkeit besteht.

Wir haben uns einige Gemeinden, in die in den letzten Jahren nach Ihrem derzeit gül­tigen Gesetz, Herr Arbeitsminister, Saisonniers geholt wurden, genau angesehen. Wie waren die Auswirkungen dort? – Die Betriebe haben Saisonniers hereingeholt, obwohl Arbeitslose in der Gemeinde vorhanden gewesen wären, die man allerdings hätte umschulen, hätte aufrüsten müssen. Saisonniers werden ins Land hereingeholt, müs­sen nach einer gewissen Zeit wieder abgebaut werden, kehren aber nicht mehr in ihr Heimatland zurück und haben nach jetzigem Recht Arbeitslosen­versicherungs­zeiten erworben. (Ruf bei der ÖVP: Nein! – Bundesrat Ager: Haben Sie einen anderen Vorschlag, Herr Kollege? Alternativen zum Thema Arbeitskräfte?)

Das Problem ist auch deswegen so relevant, weil wir wissen, dass dieses Gesetz die Tendenz hat, im Zusammenhang mit dem Facharbeiterbedarf, den wir in einigen Jahren haben werden, dahin zu wirken, dass wir einen Mangel in diesem Bereich zu erwarten haben. Sie werden mir Recht geben, Herr Minister, dass für die kommenden Jahre ein Facharbeitermangel prognostiziert ist, und dieses Saisonniergesetz verleitet


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