sionsbemessung
gleich viel wert sein soll. Manches ist noch zu diskutieren, aber diese Punkte
stehen völlig außer Streit.
Das
bedeutet eine noch engere Relation zwischen geleisteten Beiträgen und der zu
erwartenden Pension.
Was in
der heutigen Diskussion bisher nicht erwähnt wurde: Im Nationalrat und in der
Ausschussdiskussion wurde seitens der Opposition ja sogar vorgebracht, dass
junge Architekten oder Architekten während der Teilnahme an Wettbewerben ihre
Befugnis ruhend stellen können und keine Beiträge leisten sollen. Obwohl er als
Architekt oder sie als Architektin tätig ist, an einem Wettbewerb teilnimmt,
soll die Befugnis ruhend gestellt werden. – Ich glaube, das ist nicht
einmal vordergründig zu begrüßen und hintergründig erst recht nicht. Das ginge
zu Lasten des jungen Freiberuflers, der jungen Freiberuflerin.
Über die
Höhe der Mindestbeitragsgrundlage kann man diskutieren. Professor Böhm hat
gesagt, ab dem Jahr 2005 wird es ohnehin um ein Viertel gesenkt. Das ist
dann etwa in dem Rahmen, in dem auch die Mindestbeitragsgrundlage junger
Unternehmer liegt. Sie ist in den ersten Jahren unter jener späterer Jahre.
Lassen
Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen, weil von Herrn Bundesrat – lassen
Sie mich den Namen kurz nachlesen, damit ich hier keinen Fehler begehe –
Kraml gesagt wurde: typisch, verfassungswidrig, die Regierung!: Sehen Sie sich
einmal an, was der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat – das
Überlassen, diese Grenze per Statut festzulegen, sei nicht verfassungskonform.
Das wird repariert, das muss im Gesetz festgelegt werden, nicht mehr, aber auch
nicht weniger.
Insgesamt,
denke ich, eine durchaus vernünftige Gesetzesvorlage und keinesfalls die
Absicht, jemanden zu schützen.
Wenn es eine Absicht gibt, dann die:
insgesamt einen Freiberuflerstand insofern zu schützen, als man den Zugang zu
einer Pension weiterhin gewährleisten möchte. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
13.45
Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
9. Punkt
Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten über die Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung in
Österreich 1999 (Berufsbildungsbericht 1999) (III-195-BR/99 d.B.
sowie 7011/BR d.B.)
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