Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 93

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sionsbemessung gleich viel wert sein soll. Manches ist noch zu diskutieren, aber diese Punkte stehen völlig außer Streit.

Das bedeutet eine noch engere Relation zwischen geleisteten Beiträgen und der zu erwartenden Pension.

Was in der heutigen Diskussion bisher nicht erwähnt wurde: Im Nationalrat und in der Ausschussdiskussion wurde seitens der Opposition ja sogar vorgebracht, dass junge Architekten oder Architekten während der Teilnahme an Wettbewerben ihre Befugnis ruhend stellen können und keine Beiträge leisten sollen. Obwohl er als Architekt oder sie als Architektin tätig ist, an einem Wettbewerb teilnimmt, soll die Befugnis ruhend gestellt werden. – Ich glaube, das ist nicht einmal vordergründig zu begrüßen und hintergründig erst recht nicht. Das ginge zu Lasten des jungen Freiberuflers, der jungen Freiberuflerin.

Über die Höhe der Mindestbeitragsgrundlage kann man diskutieren. Professor Böhm hat gesagt, ab dem Jahr 2005 wird es ohnehin um ein Viertel gesenkt. Das ist dann etwa in dem Rahmen, in dem auch die Mindestbeitragsgrundlage junger Unternehmer liegt. Sie ist in den ersten Jahren unter jener späterer Jahre.

Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen, weil von Herrn Bundesrat – las­sen Sie mich den Namen kurz nachlesen, damit ich hier keinen Fehler begehe – Kraml gesagt wurde: typisch, verfassungswidrig, die Regierung!: Sehen Sie sich einmal an, was der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat – das Überlassen, diese Grenze per Statut festzulegen, sei nicht verfassungskonform. Das wird repariert, das muss im Gesetz festgelegt werden, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Insgesamt, denke ich, eine durchaus vernünftige Gesetzesvorlage und keinesfalls die Absicht, jemanden zu schützen.

Wenn es eine Absicht gibt, dann die: insgesamt einen Freiberuflerstand insofern zu schützen, als man den Zugang zu einer Pension weiterhin gewährleisten möchte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.45

 


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

9. Punkt

Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Be­rufsausbildung und berufliche Weiterbildung in Österreich 1999 (Berufsbildungs­bericht 1999) (III-195-BR/99 d.B. sowie 7011/BR d.B.)

 


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