Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 153

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Ich hoffe, dass ich Sie etwas überzeugen konnte, und stehe, wie gesagt, jederzeit ger­ne auch außerhalb dieses Gremiums für weitere Auskünfte zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

17.40

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheits­wesen“ geändert werden (384 d.B. und 440 d.B. sowie 7025/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (441 d.B. sowie 7026/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 23 und 24.

Die Debatte über diese beiden Punkte wird unter einem geführt.

Die Berichterstattung zu beiden Punkten übernimmt Frau Bundesrätin Gansterer. Ich bitte darum, uns beide Berichte zu erstatten.

 


Berichterstatterin Michaela Gansterer: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Bundesgesetz über Kranken­anstalten und Kuranstalten, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Bundesge­setz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheits­wesen“ geändert werden.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


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