Ich hoffe, dass ich Sie etwas überzeugen
konnte, und stehe, wie gesagt, jederzeit gerne auch außerhalb dieses Gremiums
für weitere Auskünfte zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und
bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
17.40
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist
dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
23. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Bundesgesetz
über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002
und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut
für Gesundheitswesen“ geändert werden (384 d.B. und 440 d.B. sowie
7025/BR d.B.)
24. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001
geändert wird (441 d.B. sowie 7026/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24.
Die Debatte über diese beiden Punkte wird unter einem geführt.
Die Berichterstattung zu beiden Punkten übernimmt Frau Bundesrätin Gansterer. Ich bitte darum, uns beide Berichte zu erstatten.
Berichterstatterin Michaela Gansterer: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ geändert werden.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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