Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 156

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Die Brisanz des Themas wurde bereits bei den Kontroversen um die Bioethik-Kon­vention des Europarates deutlich. Da ging es um die Worte: „Die Erzeugung mensch­licher Embryonen zu Forschungszwecken ist verboten.“ – Manche haben die dann als Hintertür für die Verwendung von IVF-Embryonen ausgelegt.

Wir müssen bei solchen Gesetzestexten sehr auf die Wortwahl achten. Die Kleinig­keiten der so genannten Formulierungen machen es aus. Ich glaube – das darf ich hier auch als Theologe sagen –, die Kirchen sind zum Glück auch schon so weit, dass sie an diese Themen differenzierter und nicht nur aus einem vorgefassten Verständnis, das eben immer so war, herangehen.

Ich habe in meiner Vorbereitung für diesen kurzen Debattenbeitrag mit einigen Moral­theologen gesprochen. Diese haben in dem Zusammenhang gesagt: Wichtig ist heute, dass wir die Autonomie und die Selbstverantwortung des Menschen in den Vorder­grund stellen. Wenn wir das tun, dann müssen wir aber auch dafür sorgen, dass die Beratung sichergestellt ist und dass nicht der Eindruck entsteht, es sei ohnedies alles machbar und alles glückt, was wir technisch und vor allem medizintechnisch machen können.

Daher glaube ich, dass wir auch eine hohe Verantwortung haben, wenn es um die Rahmenbedingungen geht, wenn sich Paare zu solch einem Schritt entscheiden. Da reicht es noch lange nicht zu sagen, wir stellen Finanzen zur Verfügung. Dies ist ein erster richtiger und wichtiger Schritt.

Auf der anderen Seite müssen wir als Politikerinnen und Politiker auch unsere Ver­antwortung diesbezüglich wahrnehmen, was es heißt, diese Betroffenen zu beraten und das auch gesetzlich festzulegen. Weiters ist es wichtig, dass wir erkennen, dass selbst solche Materien, die sich auf eine Novelle beziehen, ein viel größeres Spektrum betreffen. Wir müssen sehr wohl ernsthaft und behutsam darüber sprechen, gerade auch im Hinblick auf das Vorhaben weiterer Novellen.

Ich denke – darauf freue ich mich persönlich –, dass viele der Perspektiven, die ich hier anzusprechen versucht habe, bei einer Debatte über das Fortpflanzungsmedizingesetz aufgegriffen werden. Ich möchte aber hier schon darauf hinweisen, dass wir die Breite eines Bereiches nicht aus den Augen verlieren dürfen, wenn wir nur über ein kleines Stück debattieren und ein kleines Stück auch gemeinsam beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und den Grünen.)

17.56

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Schlaffer. – Bitte.

 


17.56

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, dass ich etwas ratlos, aber hoffentlich nicht sprachlos hier stehe. Ich habe bei den Worten des Kollegen Dr. Schnider sehr aufmerksam zugehört. Ich kenne mich insofern nicht ganz aus, als ich denke, wir behandeln hier ein Bundesgesetz, in dessen Mittelpunkt jene Paare stehen, die ungewollt kinderlos sind und denen der Wunsch nach einem Kind auf Grund mehrerer Ursachen nicht erfüllt werden konnte.

Ich denke, dass im Jahre 1999 eine jahrzehntelange und unselige Diskussion endlich ihr Ende fand und damals eine ungewollte Kinderlosigkeit in den Bereich einer Krank­heit eingestuft wurde. Wir sollten bedenken, welchen enormen psychischen Belas­tun­gen viele dieser kinderlosen Paare ausgesetzt sind und welche zum Teil schweren Krankheiten, die wir aus dem Bereich der Psychosomatik kennen, damit verbunden sind. Wir sollten, so glaube ich, gerade dieses Gesetz unter jenem Aspekt betrachten,


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