Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 182

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Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies wieder die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz über Leistungen für Privatbahnen (Privatbahngesetz 2004 – PrivbG) (391 d.B. und 425 d.B. sowie 7030/BR d.B.)

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (349 d.B. und 426 d.B. sowie 7031/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 28 und 29, über welche die Debatte wiederum unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 28 hat Herr Bundesrat Lindinger über­nommen. Nach Herrn Bundesrat Lindinger darf ich dann Frau Bundesrätin Wimmler um die Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 29 bitten. – Ich bitte, zuerst den Bericht zum Tagesordnungspunkt 28 zu erstatten.

 


Berichterstatter Ewald Lindinger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Ver­kehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz über Leistungen für Privatbahnen (Privatbahnge­setz 2004 – PrivbG).

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 14. April 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich darf nun die Kollegin Wimmler bitten, den Bericht zum Tagesordnungspunkt 29 zu erstatten.

 


Berichterstatterin Herta Wimmler: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Ver­kehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke vielmals für die Bericht­erstat­tung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


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