Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 186

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wäre für den Süden Wiens und für die niederösterreichischen Bezirke Mödling und Baden von ganz besonderer Bedeutung.

Heute ist schon mehrmals die U-Bahn in Wien erwähnt worden – und das geht auch nur über das Privatbahngesetz. Da ist der Bund so charmant und zahlt schon Jahr­zehnte hindurch 50 Prozent für den U-Bahnbau.

Andere Landeshauptstädte haben nun auch erkannt, dass es sinnvoll ist, da tätig zu werden. Wie ich gehört habe, denkt man jetzt daran, auch im Raum Innsbruck ähnliche Modelle einzurichten. Das heißt, der Bund darf sich auch dort beteiligen, damit eben mehr an öffentlichen Verkehr abgewickelt wird und es weniger Individualverkehr gibt.

Meine Fraktion hat dagegen keinen Einwand. Das heißt, wir stimmen diesem Gesetz zu, damit das Privatbahngesetz endlich umgesetzt werden kann, denn – und das will ich nicht leugnen – es ist mit 31. Dezember 2003 ausgelaufen und wir haben, wie das so schön juristisch heißt, eine gewisse Legisvakanz.

Zum Eisenbahngesetz: Das Eisenbahngesetz ist im Grunde genommen eine Um­setzung einer EU-Richtlinie, und diese sieht nun einmal vor, dass einerseits die Trennung zwischen der Infrastruktur und dem Verkehr notwendig ist und dass andererseits die EU Genehmigungen an Unternehmen erteilt, damit zum Beispiel die ÖBB im EU-Netz unterwegs sein können. Weiters sind die Zuweisung von ver­schiedenen Trassen wichtig, damit man sich auf diesen bewegen kann, und die dafür zu leistenden Nutzungsentgelte.

Als Letztes – und das interessiert uns vor allem als Passagiere – sind die Hoch­leistungszüge zu erwähnen, von denen wir in Österreich, glaube ich, noch keinen ha­ben, aber vielleicht irgendwann einmal einen bekommen werden. Aber in Deutschland gibt es sie, in Frankreich in besonderem Maße, und die Italiener arbeiten auch massiv daran, dass das umgesetzt wird. Das heißt, dass diese Hochleistungszüge auch die entsprechenden Sicherheitsbescheinigungen bekommen, damit sie sich international im europäischen Raum bewegen können. Weiters ist die EU natürlich an einer Kun­denfreundlichkeit interessiert, dies durch Wettbewerb und so weiter.

Aus diesen Gründen stimmt meine Fraktion auch diesem Gesetz zu. Wir freuen uns schon darauf, dass diese beiden Gesetze umgesetzt werden, denn damit tritt die Bahn in eine neue und bessere Zukunft, die kundenfreundlich und wettbewerbsorientiert ist. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.59

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


19.59

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Privatbahngesetz hat Herr Bundesrat Schimböck ohnehin schon sehr viel gesagt. Ich kann mich dem zum Großteil nur anschließen.

Ich denke, es ist wirklich an der Zeit, dass man diesen gesetzlosen Zustand beendet. Es ist ein bisschen peinlich, wenn er vier Monate lang vorherrscht. Das Schöne an dem neuen Gesetz ist, dass es jetzt unbefristet ist. Im Grund genommen hat sich aber nicht sehr viel geändert, es ist auch kein großer Wurf.

Dem Eisenbahngesetz hingegen werden wir nicht zustimmen. Grundsätzlich ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie für die Öffnung des Netzes zu begrüßen, aber was nicht zu begrüßen ist, das ist der Umstand, dass auch dieses Gesetz verspätet beschlossen wird, sein Beschluss wäre eigentlich schon im März 2003 fällig gewesen.

 


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