Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 188

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„Die Vorrangkriterien haben dem gesellschaftlichen Nutzen eines Verkehrsdienstes gegenüber anderen Verkehrsdiensten, die hierdurch von der Fahrwegnutzung ausge­schlossen werden, Rechnung zu tragen.“ 

Ein weiterer Punkt, der mich sehr stört, ist die fehlende Definition der Begriffe „gemein­wirtschaftlicher Nutzen“ und „gesellschaftlicher Nutzen“. Es gibt selbst vom Bundes­ministerium zwei verschiedene Interpretationen dazu.

Die erste Interpretation lautet, dass jeder Personenverkehr gemeinwirtschaftlicher Verkehr ist, weil auch im EuroCity zum Beispiel viele Pendler fahren. – Diese Inter­pretation dürfte aber EU-rechtlich nicht haltbar sein. Selbst wenn sie zuträfe, blieben einige Probleme bestehen.

Die zweite Interpretation wäre: Alles, was Länder bestellt haben und was daher der Verordnung unterliegt, ist gemeinwirtschaftlicher Verkehr. – Das Problem dabei ist, dass wir ja mit diesen Bestellungen noch nicht so weit sind und dass viele Perso­nenzüge bei uns noch nicht bestellt werden.

Dann gibt es noch einige offene Fragen hinsichtlich der Umsetzung dieser Prioritäten­setzung. Wenn ich das richtig verstanden habe – Sie können mich gern korrigieren –, wäre es zum Beispiel so, dass ein EuroCity Nachrang hinter einem gemein­wirt­schaftlichen Bummelzug hätte, das heißt, wenn es auf dem Gleis zu eng wird, darf erst der Bummelzug fahren und dann der EuroCity.

Das heißt auch, dass jeglicher Güterverkehr – egal, wie lange er in Wirklichkeit warten kann, ob das jetzt etwas Dringendes ist oder irgendein Verschubwaggon – immer und überall Vorrang hätte vor einem EuroCity oder einem vertakteten Fernverkehrszug.

Auch bei der Bahn wird es künftig voraussichtlich Zahlungen an die betroffenen Fah­rgäste geben, wenn es zu Verspätungen kommt. Es ist auch nirgends geregelt, wer dann haftet, wenn auf Grund einer derartigen Prioritätensetzung der Personverkehr hintangestellt wird und die Personenverkehrszüge zu spät kommen.

Auf Grund all dieser Punkte werden wir diesem Gesetz dieses Mal nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.06

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Zellot. – Bitte.

 


20.06

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Damen und Herren! Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bun­desregierung mit dem Privatbahngesetz wieder eine zukunftsorientierte Planung für das Betreiben von Privatbahnen ermöglicht. Es ist wirklich zu betonen, dass eine große Anzahl von Privatbahnen eine positive Verkehrsentwicklung für die Zukunft unseres Landes bedeuten wird. Unsere Fraktion wird diesem Privatbahngesetz natürlich die Zustimmung erteilen.

Was das Eisenbahngesetz betrifft, so muss man sagen: Wer A sagt, muss auch B sagen. Ich meine damit, wenn es eine Pflicht ist, eine gesetzliche Hausaufgabe zu erfüllen, eine EU-Richtlinie umzusetzen, so hat diese Bundesregierung die richtigen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Bahn gesetzt, und zwar erstens durch die Umsetzung der EU-Richtlinie und zweitens vor allem durch die, wie es von meinem Vorredner schon erwähnt wurde, notwendige Trennung von Infrastruktur und Verkehr.

Es geht auch um den gewerberechtlichen Nachvollzug, es geht auch um die Erteilung der einzelnen EU-Genehmigungen an die Unternehmen. Diese brauchen wir, um diese


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