Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 11

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Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Pensionszeiten für die Kinderbetreuung angehoben, und zwar kontinuierlich um jährlich 2 Prozent, sodass sie dann nicht 100 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes, sondern 150 Prozent betragen wird. Damit haben wir erstmals auch eine Entkoppelung vom Ausgleichszulagenrichtsatz er­reicht. Drittens haben wir, was den Durchrechnungszeitraum anbelangt, sichergestellt, dass Frauen pro Kind drei Jahre weniger an Durchrechnungszeitraum haben werden, und zwar unabhängig davon, in welchem Abstand die Kinder zur Welt kommen, sodass bei zwei Kindern minus sechs Jahre garantiert sind, also ein maximaler Durchrech­nungszeitraum von 34 Jahren, und bei drei Kindern neun Jahre beziehungsweise bei vier Kindern zwölf Jahre abgezogen werden.

Darüber hinaus war es uns auch ein Anliegen, dass vor allem Frauen über 50 von die­ser Pensionssicherungsreform nicht betroffen sind, wenn sie Kinder haben. Es ist mit dieser Durchrechnungszeitraum-Lösung gelungen, dass es bis 2010, 2012 auf Grund der Kindererziehung zu keiner Benachteiligung von Frauen kommen wird.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Mag. Gudenus.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesminister! Wird bei den zukünftigen Krankenversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden, dass die Lebenserwartung der derzeitigen Arbeitsgeneration noch deutlich niedriger ist als die Lebenserwartung derjenigen, die im 21. Jahrhundert geboren werden?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Ich denke, dass das nicht notwendig ist. Es zeigt sich nämlich einerseits, dass der hohe medizinische Bedarf unabhängig von der Lebenserwartung in den letzten zwei bis drei Jahren des Lebens eintritt. Zweitens zahlen ja auch Pensionisten entspre­chende KV-Beiträge, sodass sich in diesem Zusammenhang an den KV-Beiträgen nichts ändern wird.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Frau Dr. Lichtenecker.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Ministerin! Werden Ihrer Einschätzung zufolge zusätzliche Selbstbehalte im Gesundheitswesen Frauen stärker belasten?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Ich bin davon überzeugt, dass das nicht der Fall sein wird. Wir planen nämlich keine zusätzlichen Selbstbehalte, sondern lediglich mit der Einführung der E-Card die Abschaffung des Krankenscheines und damit auch die Abschaffung der Krankenscheingebühr. Das ist eine Summe von rund 45 Millionen €, die die Krankenversicherungen allerdings drin­gend brauchen. Daher haben wir die Krankenversicherungen aufgefordert, darüber nachzudenken, in welcher Form diese Krankenscheingebühr durch einen sozial gestal­teten Selbstbehalt ersetzt werden kann, der insbesondere auf chronisch Kranke bezie­hungsweise auf Familien mit mehreren Kindern Rücksicht nimmt.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 3. Anfrage. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Gudenus, um Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesminister! Meine Frage lautet:

 


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