Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 10

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gen – z.B. Kranken- oder Pensionsversicherungen – zu beseitigen, ohne dass dadurch die Versicherungsunternehmen ihre Prämien für alle Versicherten extrem verteuern?“

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrat! Auf gesetzlicher Krankenversicherungsebene gibt es ja Gott sei Dank keinerlei Unter­schiede, was die Beitragszahlungen zwischen Männern und Frauen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pensionsversicherung anbelangt. Meines Erach­tens bestehen die höheren Versicherungsprämien bei privater Krankenversicherung auch zu Unrecht, denn nicht alle höheren Risiken gehen auf geschlechtliche Unter­scheidung zurück, sondern sind vor allem auch von den Lebensumständen abhängig, auch vom Lebensstil.

Wir haben uns daher auch auf europäischer Ebene sehr darum bemüht, unterschied­liche Versicherungsprämien zu bekämpfen. Ich habe innerstaatlich an die österreichi­sche Versicherungswirtschaft ein Schreiben geschickt, auch mit dem Argument, dass man unter diesen Voraussetzungen vor allem für Frauen geringere Kfz-Haftpflicht­prämien einführen müsste, weil Frauen nachweislich weniger Autounfälle verursachen als Männer, was aber leider nicht dazu führt, dass die Prämien für Frauen geringer sind.

 


Präsident Jürgen Weiss: Gibt es eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Frau Bundesministerin! In den ver­gangenen Sitzungen des Bundesrates haben Sie sich immer wieder für die Pensions­harmonisierung eingesetzt. Warum haben Sie sich jetzt nicht zu Wort gemeldet, um die Harmonisierung zu forcieren?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrat! Ich habe mich sehr wohl zu Wort gemeldet, allerdings nicht über die Medien, sondern dort, wo es sinnvoll ist, nämlich in den Gremien, die derzeit über die Pensionsharmo­nisierung beraten. Ich habe dort auch unsere Vorschläge eingebracht, die sich vor allem mit einem entsprechenden Ausgleich für Frauen im Bereich des Pensionskontos auseinander setzen. Ich habe in dieser Arbeitsgruppe betreffend Pensionen auch ein intensives Frauenpaket eingebracht. Es ist mein Stil, dass ich derartige Verhandlungs­wünsche und -forderungen nicht über die Medien kundtue – im Übrigen habe ich es auch schon in den Medien ein oder zwei Mal gesagt –, sondern dort einbringe, wo es sinnvoll ist. Sie können sicher sein, dass es im Rahmen der Pensionsharmonisierung auch ein umfassendes Frauenpaket geben wird.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Diesner-Wais.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Frau Ministerin! Welche Verbesserungen für Frauen konnten bei der Pensionssicherungs­reform 2004 erreicht werden?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrat! Wir haben eine Reihe von Maßnahmen für Frauen gesetzt. Hier ging es vor allem darum, mit der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes die Situation von Frauen, die durch Familienphasen immer wieder aus dem Beruf aussteigen, auch entspre­chend zu verbessern.

Ziel der Pensionssicherungsreform war es, die Einkommensschere von Männern und Frauen zu schließen. Wir haben erstens die pensionsbegründenden Zeiten für Fami­lienphasen von Frauen von 18 auf 24 Monate angehoben. Wir haben zweitens die


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