Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 9

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uns gelungen ist, eine Abteilung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, näm­lich die Abteilung von Frau Mag. Schulmeister, in unser Ressort zu bekommen und damit auch dort Förderungen auszuschütten.

Wir hatten ansonsten, so wie alle Ministerien, auch die 3 Prozent-Bindung zu beach­ten, aber wir haben uns sehr bemüht, dass gerade im Frauenbereich keine Einschrän­kungen vorkommen. Ich werde mich auch im heurigen Jahr bemühen, manches, was möglich ist, zum Beispiel Frauengesundheit aus dem Gesundheitsbereich noch dazu zu nehmen, sodass wir uns im Rahmen des Frauenbudgets nicht mit Kürzungen kon­frontiert sehen.

Allerdings: Wir evaluieren jetzt die Projekte, die in den letzten zehn Jahren durchge­führt wurden. Ich habe mir erlaubt, einen Evaluierungsprozess anzuregen und gleich­zeitig, was es bisher nie gegeben hat, Richtlinien und Schwerpunktrichtlinien für die Förderungen zu entwickeln. Ich habe bedauerlicherweise feststellen müssen, dass es in den letzten 15 Jahren im Frauenministerium keinerlei Richtlinien für Förderungen gegeben hat. Ich habe das daher entsprechend veranlasst.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage dazu stellt Frau Bundesrätin Auer.

 


Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Frau Bundesminister! Sie haben jetzt sehr ausführliche Erklärungen abgegeben. Ich möchte aber trotzdem wissen: Warum lassen Sie es als Frauenministerin zu, dass durch die vorliegende Regierungsvorlage zum Gleichbehandlungsgesetz, wodurch in Hinkunft die Gleichbehandlungsanwalt­schaft ohne ausreichende personelle Aufstockung auch für Anti-Diskriminierungs- und Anti-Rassismusfragen zuständig sein wird, logischerweise die Durchsetzung von Frau­eninteressen erheblich gefährdet beziehungsweise qualitativ verschlechtert werden wird?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrat! Auch das ist unrichtig, denn das Gleichbehandlungsgesetz, das heute Nachmittag im Ausschuss ... (Bundesrat Gruber: Reine Unterstellung!) – Ich sage nur, dass es unrichtig ist. Die Frau Bundesrat hat gesagt, dass es keine personelle Aufstockung geben wird. Vorgesehen ist in der Regierungsvorlage, die Bundesminister Bartenstein vorgelegt hat und die heute Nachmittag im Ausschuss diskutiert und hoffentlich auch beschlossen wird (Bundesrat Konecny: Gibt es den noch?), dass die Gleichbehand­lungsanwaltschaft beziehungsweise die Gleichstellungskommissionen mit vier A-Plan­stellen und vier C-Planstellen ausgestattet werden. Das sind insgesamt acht Dienst­stellen, die für die zusätzlichen Senate zur Verfügung stehen werden.

Es ist immer möglich, mehr Planstellen zu fordern. Wir werden auch vorschlagen, einen Evaluierungsprozess vorzusehen, der sicherstellt, dass je nach Inanspruch­nahme der Senate dann die personelle Besetzung gewährleistet ist.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gelangen zur Anfrage 1330/M. Ich bitte die Fragestellerin, Frau Bundesrätin Auer, um Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Frau Bundesministerin!

1330/M-BR/2004

„Was werden Sie auf europäischer, aber auch innerstaatlicher Ebene unternehmen, um Benachteiligungen für Frauen durch höhere Prämienzahlungen bei Versicherun-


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