Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 8

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Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundesrat! Im öffentlichen Dienst haben wir eine Reihe von Maßnahmen gesetzt. Diese Bundes­regierung hat sich in insgesamt zwei Ministerratsvorträgen zum Gender Mainstreaming verpflichtet, und wir haben diese Absichtserklärung auch in die Tat umgesetzt. Es gibt in der Zwischenzeit in allen Bundesministerien Gender-Mainstreaming-Arbeitsgruppen. Es gibt eine interministerielle Arbeitsgruppe, die diesbezügliche Zielsetzungen formu­liert.

Es gibt im öffentlichen Dienst in der Zwischenzeit selbstverständlich gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Es sind aber immer noch interne Frauenförderpläne notwendig, um Frauen Aufstiegschancen ermöglichen zu können.

Ich persönlich habe in den letzten 14 Monaten, seitdem ich Ministerin bin, von sechs Leitungsfunktionen fünf mit Frauen besetzt. Erst jetzt wurde eine, also die sechste, mit einem Mann besetzt. Wir haben darüber hinaus auch ein Cross-Mentoring-Programm in Angriff genommen, das zwischen den Ministerien den Aufstieg von Frauen unter­stützen soll.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Hagen.

 


Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Welche Entlastungen bringt die Steuerreform 2004 für Frauen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Die Steuer­reform 2004 ist erstmals in der Geschichte der österreichischen Gesetzgebung nach Gender-Aspekten nicht nur diskutiert, sondern geschaffen und auch dokumentiert worden. Wenn Sie die Erläuterungen zur Steuerreform lesen, so werden Sie darin ganz ausdrücklich den Gender-Aspekt am Ende des Vorblattes berücksichtigt sehen.

Da ist es uns vor allem gelungen, dass in hohem Maße geringe Einkommen begünstigt wurden, die meines Erachtens bedauerlicherweise zumeist von Frauen bezogen wer­den, aber es ist leider so. Das sind nicht unerhebliche Zahlen: Zu 85 Prozent kommt das nun Frauen zugute.

Darüber hinaus haben wir mit der Erhöhung des Alleinverdienerfreibetrages die Mög­lichkeit geschaffen, dass auch die Alleinerzieherinnen in hohem Maße davon profitie­ren. Wir haben mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerfreibetrag den Frauen die Möglichkeit gegeben, den Fuß dadurch in der Tür zu lassen, dass sie etwas mehr dazuverdienen können, dass sie damit tatsächlich nicht nur Hilfstätig­keiten, sondern eine gewisse Berufstätigkeit ausüben können.

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Kersch­baum.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bleibe beim Geld. Das Frauenbudget ist seit Mai 2003 in Ihrem Ressort angesiedelt. Seither ist es von 5 Millionen € pro Jahr auf 3,17 Millionen € im Jahr 2003 und 3,15 Millionen € im Jahr 2004 gesunken. Wo wird das Geld eingespart?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Diese Zahlen stimmen schlicht und einfach nicht. Ich weiß nicht, ob Sie hier ausschließlich die För­derungen meinen oder welche Zahlen Sie ansprechen. Tatsächlich ist es gelungen, im ersten Jahr, nämlich im vergangenen Jahr, das Frauenbudget gleich zu belassen wie im Jahr 2002, im Förderwesen sogar etwas zu erhöhen, und zwar dadurch, dass es


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