Bundesrat Stenographisches Protokoll 709. Sitzung / Seite 40

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Mann. Dann ist es natürlich klar und verständlich, aber es wird dadurch auch ganz klar, in welche Richtung es geht.

Wir müssen uns auch eines klar vor Augen führen: Es gibt immer mehr gut qualifizierte Frauen in hohen Positionen, in guten Positionen. Ich glaube, dass es sich dort mittler­weile schon durchgesetzt hat, dass eine Frau in einer Führungsebene ein ähnliches, wenn nicht sogar dasselbe Gehalt wie ein männlicher Kollege bekommt. Ich glaube, dass in diesem Bereich schon sehr große Fortschritte gemacht worden sind.

Ich möchte aber trotzdem noch auf eine Kollegin von mir bei der Gendarmerie zu spre­chen kommen, die derzeit das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt und die zu mir gesagt hat, sie müsse arbeiten gehen, weil sie beziehungsweise ihre Familie einfach zwei Einkommen bräuchten und sonst nicht durchkämen. Sie wäre aber gerne zu Hause und würde die Kinder lieber nicht in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben.

Ich glaube, dass es nicht das Allheilmittel ist, Tageskindergärten zu haben. Ich ver­stehe schon, dass man sie für gewisse Bereiche braucht: Wenn beide arbeiten gehen und nicht wissen, wohin mit den Kindern, dann braucht man das. Aber ich darf die Leute nicht gesetzlich in eine Situation hineinzwingen, wo sie die Kinder abgeben und dann arbeiten gehen. Ich glaube nicht, dass das das Richtige ist. Für ein Kind ist es schön und angenehm, wenn es daheim bei der Mutter oder beim Vater, also bei einem Elternteil sein kann und von diesem erzogen wird.

Ich glaube, dass sich das auch auf das Gemeinwohl der Gesellschaft positiv auswirkt, da man sich natürlich um seine eigenen Kinder wesentlich besser kümmert, als wenn man einen ganzen Hort hat und zu zweit auf 15, 20 Kinder aufpassen muss. Daher ist, glaube ich, von der Qualität her die Kinderbetreuung zu Hause natürlich wesentlich besser. Man muss das Ganze also schon mit Vorsicht genießen.

Eine kleine Ungerechtigkeit oder Ungleichheit möchte ich auch noch anführen. Ich komme noch einmal auf jene Berufe zu sprechen, wo Frauen Nachtdienst machen, und da noch einmal auf den Bereich der Gendarmeriebeamtinnen. Wenn ich heute schaue, wie die Situation in der Privatwirtschaft ist, so stelle ich fest, dass dort jemand, der 48 Nachtdienste macht, unter die Bestimmungen des Nacht- und Schwerarbeiterge­setzes fällt. Bei der Exekutive ist es so, dass diese Leute nichts bekommen. Die machen mehr als 48 Nachtdienste – auch viele Frauen, aber auch Männer –, kommen aber trotzdem nicht in den Geltungsbereich des Nacht- und Schichtarbeitergesetzes.

Sie kennen meine Forderung nach dem Exekutivdienstgesetz. Ich möchte diese Gele­genheit nutzen, um hier noch einmal zu deponieren, dass hier etwas getan werden muss, dass hier die Gleichstellung zwischen Privatwirtschaft und Beamtenbereich kom­men muss. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen sowie der Bundesrätin Bach­ner.)

Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Punkt ist, und ich möchte den Herrn Bundes­kanzler auffordern, hier Maßnahmen zu setzen, damit diese Ungerechtigkeit behoben wird. Es käme auch den Frauen zugute.

Alles in allem möchte ich sagen, dass das Geleistete, das wir auch aus diesem Bericht ersehen können, zu begrüßen ist, dass es aber noch sehr, sehr viel zu tun gibt. Ich sage daher: Lasst es uns anpacken! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundes­rätinnen der SPÖ.)

11.14

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


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