stimmen werden. Daher erlaube ich mir, meinen Vortrag kurz in zwei Teile zu gliedern. Beim ersten geht es eher um eine formale Sache. Es soll nämlich einem Abkommen, das sich mit der Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und der Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit beschäftigt, ein Ergänzungsabkommen, nämlich eine authentische Interpretation beigefügt werden.
Das heißt: Inhaltlich ist nichts gefragt. Es war bisher so, dass dieses Abkommen nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden konnte. Verschiedene Länder haben jetzt geäußert, dass sie einzelne Kapitel, einzelne Teile dieses Abkommens eventuell kündigen möchten; und da hat man sich dazu entschlossen, relativ unbürokratisch vorzugehen, nämlich dem Generalsekretär des Europarates mitzuteilen, dass man einen Teil des Abkommens kündigen möchte und das soll dann, soweit ich das richtig gelesen habe, innerhalb eines Jahres auch tatsächlich in Kraft treten. Ob dann dieses Abkommen die grenzenlose Übersichtlichkeit haben wird, sodass sich jeder auskennt, weil man ja immer wieder untersuchen muss, welche Staaten was noch anerkennen und was nicht, das wird sich in der Praxis erweisen. Jedenfalls wird meine Fraktion dieser Auslegung zustimmen.
Der zweite Teil des zusammengefassten Tagesordnungspunkts beschäftigt sich mit dem – grob gesagt – Militärauszeichnungsgesetz. Was ist der Grund für eine Novellierung beziehungsweise Ergänzung dieses Gesetzes? – Österreich hat sich im Jahre 1999, wenn ich mich richtig erinnere, damals noch unter einer rot-schwarzen Regierung, für das Europakorps entschieden, das nicht zu verwechseln ist mit dem NATO-Europakorps, also für das europäische Europakorps, wenn man so sagen kann. Damals war der Gedanke, dass ungefähr 60 000 Mann – sehr schnell einsatzbereit – der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden.
Österreich hat sich verpflichtet, hiezu auch seinen Anteil zu leisten, und dieser Anteil soll darin bestehen, dass wir Kräfte für internationale Operationen bilden und dass sich ungefähr 1 500 Mann und natürlich auch Frau zu einem bestimmten Zeitpunkt im Ausland befinden können. Das ist allerdings eine Maximalanzahl. Um diese Soldatinnen und Soldaten zu gewinnen, damit sie einerseits rasch in den Auslandseinsatz gehen können, vorher eine entsprechende Ausbildung für diese Einsätze erhalten und weil bei Auslandseinsätzen die absolute Freiwilligkeit ein weiteres Kriterium ist, müssen gewisse Werbungsmaßnahmen gesetzt werden. Ich hoffe, dass diese Werbung in hohem Maße seriös ist und dass die Versprechen, die man diesen Soldatinnen und Soldaten macht, auch entsprechend eingehalten werden.
Als kleines Mosaiksteinchen dieser Werbungsanstrengungen – auch wenn man erst ab einem gewissen Alter Orden Bedeutung zumisst – soll nun jenen, die einen Auslandseinsatz machen wollen, nach einer bestimmten Zeit die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Auszeichnung zu erhalten. Daher ist es notwendig, dass dieses Militärauszeichnungsgesetz novelliert wird. Diese Freiwilligen, die in das Ausland gehen, sollen einen besonderen Status erhalten. Sie sollen Vertragsbedienstete des Bundes mit Sondervertrag werden und solche waren bisher nicht vorgesehen.
Meine Fraktion stimmt selbstverständlich allem zu, was mit der europäischen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verbunden ist, daher wird meine Fraktion auch diesem Gesetz, wie ich das auch schon vorhin gesagt habe, vorbehaltlos zustimmen.
Ich habe mich bemüht, sachlich zu dem
Ganzen zu argumentieren und nicht alles hineinzuverpacken, was mir vielleicht einfällt. –
In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP
sowie des Bundesrates Mag. Gudenus.)
12.35
Vizepräsident Mag. Harald
Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat
Kaltenbacher. – Bitte, Herr Bundesrat.
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