dazu wünscht. Wir werden der Vorlage gerne zustimmen. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
10.42
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesminister, Sie haben das Wort.
10.43
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Staatssekretäre! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Als noch nicht zuständige – denn vorausgesetzt ist Ihre heutige Zustimmung zu diesem Gesetz –, aber ab In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zuständige Bundesministerin für den Tierschutz und als langjährige ÖVP-Tierschutzbeauftragte in meinen früheren Funktionen auch als Generalsekretärin beziehungsweise als Abgeordnete dieses Hauses – ich durfte Fraktionsführerin im Ausschuss zum Tierschutz-Volksbegehren sein – bin ich mit dieser Frage seit langem befasst.
Es ist auch nicht der Frauenteil meines Ressorts, Herr Bundesrat Schennach, denn angesichts der demographischen Entwicklung und der Lebenserwartung der Frauen und überhaupt der Mehrheit der Frauen von 52 Prozent müssen wir ja eher die Männer unter das Washingtoner Artenschutzabkommen stellen (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP, der SPÖ und den Grünen – Zwischenrufe) – überhaupt nicht, als Frauenministerin kämpfe ich ja immer für den Minderheitenschutz –, sondern der zweite Teil meines Ressorts, der sich mit der Gesundheit befasst, der traditionell seit vielen Jahren die Lebensmittelsicherheit und damit natürlich auch die Lebensmittelkontrolle und die Nachverfolgung der tierischen Lebensmittel zum Inhalt hat.
Es war gewünscht, von der Kompetenzstückelung, die bisher zu beklagen war, abzugehen und den Tierschutz im Gesamten einem Ministerium zu überantworten. Ich werde diese Verantwortung auch sehr sorgfältig wahrnehmen, wissend, dass es nicht leicht sein wird, die berechtigten Interessen des Tierschutzes mit den berechtigten Interessen der Landwirtschaft und der bäuerlichen Produktion in Einklang zu bringen. Ich hoffe, dass mir die mehr als 20 Jahre an politischer Erfahrung, die ich nun auch in diesem Haus aufweisen kann, dabei helfen werden.
Herr Bundesrat Schennach! Sie haben gesagt, man musste es der ÖVP abtrotzen. Ich gebe Ihnen gewissermaßen Recht, und zwar deswegen, weil wir als föderalistisch strukturierte und vom Föderalismus überzeugte Partei – ich habe meine politische Karriere vor 21 Jahren hier in diesem Saal begonnen – davon überzeugt waren, dass eine bevölkerungsnahe Gesetzgebung auch auf die individuellen Ansprüche, auf die individuellen Notwendigkeiten besser eingehen kann. Abgetrotzt vielleicht auch deswegen, weil wir ebenfalls davon überzeugt waren, dass wir in dieser föderalistischen Struktur auch eine Chance sehen, Tierschutzstandards in den Landesgesetzen immer wieder voranzutreiben. Das ist wie beim Naturschutz – als Umweltministerin war ich ja auch für den Naturschutz zuständig.
Es ist in der Tat ein gewisser Wettbewerb entstanden – nicht nur dadurch, dass die Käfighaltung bei Hühnern in jenen Ländern verboten war, wo es ohnehin keine Hühnerfarmen gab, und die Pelztierzucht in all jenen Bundesländern, wo es ohnehin keine gab, sondern dass es doch immer wieder Bemühungen und Bestrebungen gab und in einer civil society, in einer Zivilgesellschaft, wo natürlich Tierschutzgruppen, Interessengruppen immer wieder aktiv werden, auch eine gewisse Chance bestand.
Ich bin sehr stolz darauf, dass meine Partei bis zum Jahr 1995 und auch danach die Artikel-15a-Verträge, und zwar nicht nur in der Heimtierhaltung, sondern auch in der Nutztierhaltung, entwickelt hat, die ja in der Tat gemeinsame Standards genormt vor-
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