Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 38

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schutzfachleute mussten hier während einer Dringlichen in Sachen Tierschutz die Klinge kreuzen. Es war aber auch eine sehr interessante Debatte.

Nun liegt es vor, und wir begrüßen es, es ist wichtig! Und es ist doch, wenn ich die Bauernschaft einmal ansprechen darf, lieber Herr Kollege Haller, das Chiffre unserer Landwirtschaft: Wir sind der Bioladen Europas. – Zu diesem Bioladen Europas kann man nicht nur A sagen, man muss auch B sagen. Man kann nicht nur sagen, wir säen so aus, sondern auch, wie wir es zum Beispiel mit unseren Nutztieren halten. Und des­halb ist es einfach wichtig, und damit hat das Etikett „Der Bioladen Europas“ eine grö­ßere Berechtigung.

Irgendwann wird das, was Kollege Wiesenegg so trefflich eingefordert hat, auf den Prüfstein kommen, nämlich das Verhalten der Konsumenten. Es nützt uns nichts, wenn die Billigeier aus, ich will jetzt keine Namen nennen, irgendwelchen billig produzieren­den Ländern die Hälfte oder nur ein Drittel des Preises kosten, die Entscheidung tref­fen letztlich der Konsument und die Konsumentin. Dazu bedarf es allerdings auch einer entsprechenden Unterstützung – in der Fachsprache sagt man Marketing, man kann es auch anders sagen: einer weiteren Informationskampagne.

Nun: Ich danke allen, die hier nächtelang darum gerungen haben. Interessant ist natür­lich, dass es von der Zuständigkeit her bei Ihnen, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, gelandet ist. Ich möchte nicht sagen, dass das Washingtoner Artenschutzabkommen auch die Frauen umfasst, denn die sind ja schon längst die Mehrheit auf der Welt. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Rauch-Kallat.) – Nein. Halten Sie es aus!

Ich sage einmal, Herr Kollege Haller, das ist jetzt der andere Bereich, dass man sagt: Vielleicht sollte man das Tierschutzgesetz auf Grund der Debatte nicht dem Erbfeind ausliefern, nämlich der Landwirtschaft – deshalb der Kompromiss.

Ich nehme an, die Frau Bundesministerin ... (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Hal­ler.) Selbstverständlich. Für die einen sind die militanten Tierschützer – jetzt sage ich das – der Erbfeind, für die anderen der industrielle Landwirtschaftskomplex. Ich würde sagen, beides wird nicht die Wahrheit sein: Es gibt in Österreich keine so wahnsinnig militanten Tierschützer, und es gibt sehr viele Bauern, die ihre Tiere schon längst im Sinne dieses Tierschutzgesetzes halten, was natürlich auch ein bisserl von den Betriebsgrößen abhängt.

Was mich auch als Parlamentarier natürlich ein bisserl nachdenklich stimmt, ist: Neun Landesräte in neun Landesregierungen waren dafür zuständig. Wenn ich alle Ministe­rien, die jetzt zur Materie Tier Kompetenzen haben, aufzähle, komme ich inklusive des Bundeskanzleramtes auf acht Ministerien. Da, wie ich annehme, die Frau Bundesmi­nisterin nicht daran denkt, in den Bundesländern Bundestierschutzämter einzurichten, wird die Vollziehung über die mittelbare Bundesverwaltung auf die Landeshauptleute übergehen. Da Pröll, Pühringer oder Van Staa dieses Gesetz wahrscheinlich nicht zu ihrer eigenen Materie erklären, wird es an jene Landesräte zurückgehen, die schon bisher zuständig waren. Das heißt, wir haben jetzt ein Bundes-Tierschutzgesetz, das letztlich genau von jenen vollzogen wird, die es heute auf Landesebene bereits vollzie­hen.

Das ist, meine ich, ein bisschen ein schaler Beigeschmack. Es wäre doch schöner ge­wesen, hätte man die Tierschutzkompetenzen und -materien auf Bundesebene kon­zentriert, als sie in einen Blumenstrauß von Kompetenzen aufzusplittern. Das wäre wahrscheinlich von höherer Effizienz gewesen.

Dieses Abtrotzen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, hat sich gelohnt, Sie sind doch große Schritte entgegengekommen. – Es wäre auch nicht mehr möglich ge­wesen, eine andere Position zu halten angesichts dessen, was sich die Bevölkerung


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