Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 53

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Was die Diensthunde betrifft, die bis jetzt bei der Ausbildung mit Elektroschocks und mit Stachelhalsbändern, mit den so genannten Korallenhalsbändern, gezähmt wurden, ist es jetzt nur mehr möglich, die abgerundeten Stachelhalsbänder zu verwenden. Ein Kollege im Nationalrat hat ja ein anschauliches Muster zur Plenarsitzung mitgebracht – ich habe Ihnen das heute erspart, liebe Kolleginnen und Kollegen –, damit Sie wissen, dass solche Produkte bei der Zucht und beim Zähmen der Hunde jetzt noch immer erlaubt sind.

Geschätzte Damen und Herren! Bei den Rindern können wir uns nicht vorstellen, dass es noch immer so ist, dass die Rinder im Stall 275 Tage im Jahr an der Kette ange­bunden sind. Es gibt moderne Rinderhaltung mit Freihaltung, mit Freilauf. Aber es ist dies auch im neuen Gesetz noch möglich. Hier gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist.

Kein Verbot bei Eingriffen an Nutztieren: Es ist nach wie vor erlaubt, Schwänze zu kupieren, zu kastrieren, Schnäbel zu stutzen. Es darf dies weiterhin ohne Narkose von Laien durchgeführt werden. Das darf in einer Tierhandlung durchgeführt werden, das darf von jedem, der sich das angelernt hat, durchgeführt werden.

Es gibt auch eine schlechte Regelung bei den Masthühnern und bei den Puten. Zum Beispiel dürfen 20 Masthühner pro Quadratmeter zusammengepfercht gehalten wer­den. 20 Masthühner, das ist schon eine sehr große Anzahl!

Jetzt kommen wir zu den Legebatterien. Dort ist es so: Wir lesen als Konsumenten immer wieder, dass es ausgestaltete Käfige sind, oder es sind Eier aus Boden- oder Freilandhaltung und aus einer ökologischen Haltung. Bei den Legebatterien ist es nach wie vor möglich, bis zum Ende der Übergangsregelung drei bis fünf Tiere zusammen in einem Käfig zu halten, diese können bis zu acht Etagen übereinander gestapelt wer­den und sind nur durch Drahtgitterböden getrennt. Die Eier dürfen aus dem Tierbereich abrollen, aus diesem Grund sind die Ställe schräg gestaltet, damit die Eier nicht im Tierbereich liegen bleiben. Wie groß der Platz für eine Henne ist (der Redner hält ein Blatt Papier in die Höhe): Dreiviertel einer A4-Seite groß ist der Platz in so einer Lege­batterie!

Es gibt auch die ausgestalteten und möblierten Käfige. „Möbliert“ klingt zwar schön, aber in den möblierten Käfigen stehen jeder Legehenne 750 Quadratzentimeter zu, das sind um 200 Quadratzentimeter mehr als in den herkömmlichen Käfigen. Es gibt auch ein Gemeinschaftsnest, es gibt dort bereits Sitzstangen, und es darf auch schon ein Sandbad eingebaut werden. Im Übrigen entsprechen die Bedingungen den her­kömmlichen Legebatterien.

Bei der Bodenhaltung ist das wesentlich anders. Hier dürfen neun Hennen einen Quad­ratmeter in Anspruch nehmen, und das ist ja bei neun Hennen schon sehr tierfreund­lich. Bei der Freilandhaltung ist es so, dass dort jedem Huhn 4 Quadratmeter zur Ver­fügung stehen. In der Freilandhaltung gibt es auch schon Betriebe, geschätzte Damen und Herren, die bis zu 10 000 Tiere halten.

Die schönste Form der Haltung für die Eierproduktion – wenn wir es so nennen – ist die ökologische Haltung. Im Stall teilen sich sechs Legehennen einen Quadratmeter, und es dürfen nicht mehr als 3 000 Tiere in einem Stall untergebracht sein. Diese Hal­tung soll mit dem neuen Tierschutzgesetz Eingang finden.

Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz kann nur ein Anfang für eine europäische Tierschutzinitiative sein. Daher ist es gut, zu wissen, wie unsere Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament zum Bereich des Tierschutzes stehen. Hierzu hat es eine Umfrage von der anerkannten Organisation „Vier Pfoten“ gegeben. (Bundesrat Dr. Kühnel: Also bitte! Na ja!) Diese Organisation hat an die Spitzenkandi-


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