Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 55

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Meine Damen und Herren! Tierschutz darf nicht an der Staatsgrenze enden, sondern muss ein europäisches Anliegen sein. Die SPÖ wird, wie in Österreich, auch in der Europäischen Union für den Tierschutz eintreten. Wir werden diesem Gesetz hier die Zustimmung erteilen, weil es ein Schritt vorwärts ist. Ein Schritt vorwärts bedeutet, auch in Europa initiativ zu werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.55

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

 


11.55

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ganz kurz ein Satz zu meinem Vorredner, Kollegen Lindinger: Er hat die Umfrage von den „Vier Pfoten“ zitiert und hat sie, wie ich meine, auf seine Art interpretiert, und zwar deshalb auf seine Art interpretiert, weil ich glaube: Umfrage hin oder her, man kann dazu stehen, wie man will, es wird aber damit kein Tierleid in Österreich gemindert, verringert, oder sonst etwas geschehen.

Meine Damen und Herren! Ich begrüße es, dass es zu einer einheitlichen Vorgangs­weise betreffend ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz kommt. Es gibt viele posi­tive Gründe dafür, und viele wurden schon genannt. Daher werde ich mich in meinen Ausführungen auf zwei Punkte beschränken. Erstens begrüße ich eine bundeseinheit­liche Regelung betreffend den Tierschutz deshalb, weil für mich der Begriff tierisches Leben, Tier, Kreatur unteilbar ist und weil es in West und Ost, ob in Vorarlberg oder im Burgenland, dem gleichen Schutz und der gleichen Würde zu unterstellen ist. Zweitens begrüße ich eine bundeseinheitliche Vorgangsweise beim Tierschutz, weil Tier­schmerz, Tierleid überall gleich qualvoll und gleichermaßen zu verhindern ist.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, auch deshalb gibt es die Forderung aller im Par­lament vertretenen Parteien nach einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise beim Tier­schutz. Ich möchte hier nicht wie einige Vorredner in den so genannten Vaterschafts­streit verfallen. Nein, viel wichtiger ist mir, dass dieser erste wesentliche Schritt bun­desweit gesetzt wird.

Meine Damen und Herren! Es wurde auch angesprochen, dass es erst in jüngster Zeit diese Einigung, diesen Konsens, diese bundeseinheitliche Vorgangsweise gibt. Hier muss man natürlich auch, um der Wahrheit und der Entwicklung Rechnung zu tragen, Folgendes erwähnen: Erst als der Bundeskanzler zu Beginn der jetzt laufenden Geset­zesperiode – und für mich das erste Mal – den Begriff „bundeseinheitliches Tierschutz­gesetz“ in den Mund genommen hat, hat die Diskussion eine neue Dimension und eine neue Bewegung erhalten. Es ist leider so: Die ÖVP durfte vorher nicht! Meine Damen und Herren von der ÖVP, Sie kennen ja Ihre Stellungnahmen vom Bauernbund und von Ihren Kammervertretern aus den Ländern. Erst als innerhalb der ÖVP der bundes­einheitliche Tierschutz zur so genannten Chefsache erklärt wurde, ging im Bundes-Tierschutzgesetz und in dessen Entwicklung etwas weiter.

Aber, meine Damen und Herren, lassen wir das auch in dieser Stunde! Wichtig ist der erste Schritt, wichtig ist die richtige Grundlage, auch wenn diese erste Grundlage, das einheitliche Bundes-Tierschutzgesetz, noch einige Mängel aufweist, vor allem in den Begriffsbestimmungen und den unbestimmten Gesetzesbegriffen.

Ich zitiere aus dem Gesetz, aus § 6, den ersten Absatz: „Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.“ – Meine Damen und Herren, wer soll definieren, ob eine Tiertötung vernünftig ist oder nicht? – Hier wird noch Handlungsbedarf sein.

Weiteres Beispiel: Ich nehme aus dem Tierschutzgesetz den § 4, auch wieder den ers­ten Absatz, aus den Begriffsbestimmungen: „Halter: jene Person, die ständig oder vor-


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