Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 57

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Gerade in diesem Bereich haben wir noch einiges zu tun, denn wie oft geschieht es in unserer zunehmend gewalttätigen Zeit, in der sich die Gewalt nicht nur gegen die eige­ne Art richtet, sondern Frust oft auch an Tieren ausgelassen wird, dass es zu sinnlosen Quälereien kommt. Das fängt schon im Kindesalter an und setzt sich bei Erwachsenen fort.

In diesem Sinne ist es, wenn ich das jetzt ein bisschen aus der Perspektive der Hu­manmedizin betrachten darf, ein ganz, ganz wichtiges Gesetz geworden. Auch als Humanmediziner fühlt man durchaus mit den Kollegen Tierärzten mit. Wenn man mich frägt, was der Unterschied zwischen einem Humanmediziner und einem Tierarzt sei, dann pflege ich zu sagen: Der einzige Unterschied ist, dass der Tierarzt seine Patien­ten legal essen darf. Damit bin ich auch schon bei dem, was ich damit ausdrücken will: Tierhaltung ist nicht nur ein sehr wichtiger und für unsere Bauern und für die Landwirt­schaft unverzichtbarer Broterwerb, sondern natürlich auch ein wesentlicher Bestandteil unseres Konsums. Das Tier ist natürlich keine Sache, aber zum Teil werden Tiere ja auch gezüchtet, um letztlich dem Verzehr durch die Menschen zugute zu kommen. (Bundesrat Schennach: Doch keine Hunde!) Darin liegt eine hohe Verantwortung be­gründet. Eine humane Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie die ihr Anver­trauten – und das sind im Falle der Medizin nicht nur die Menschen, sondern alle Lebewesen – human behandelt. Daher existiert in meinem Sprachsatz auch das Wort „Ungeziefer“ zum Beispiel für Kakerlaken und Maden nicht, denn jedes Lebewesen in der Natur hat seine Daseinsberechtigung und auch seine Bedeutung.

Ich bin zwar inzwischen ein „verdorbener“ Stadtmensch geworden, aber ich bin als Junge und Jugendlicher in den Bergen aufgewachsen, und ich verstehe daher schon auch die Nöte der Bauern, und ich finde es auch wichtig, dass diese diskutiert werden. Gerade der Bundesrat ist das geeignetste Forum dafür, weil ja hier die Bundesländer-Interessen besonders berücksichtigt werden sollten. Ich habe mir stets ein offenes Ohr bewahrt und bin auch jetzt, nach der Beschlussfassung des Tierschutzgesetzes, in den Bergbauernbereich meiner Schladminger Tauern gereist und habe dort von den Bau­ern selber nicht viel beziehungsweise nur sehr wenig Kritik gehört. Das bedeutet: Der Konsens, den Sie mit Ihrer Entscheidung und mit der Entscheidung des Nationalrates in die österreichische Bevölkerung tragen, setzt sich auch bei jenen durch, die im Grunde am härtesten davon betroffen sind. Das wurde heute hier bereits mehrmals gesagt.

Ich möchte dem nicht mehr allzu viel hinzufügen. Ich kann mich den Ausführungen des Bundesrates Gudenus anschließen: Auch ich würde sehr froh sein, wenn es in abseh­barer Zeit gelänge, ein einheitliches Bundespflegegesetz zu schaffen. Das hat zwar nicht unmittelbar etwas damit zu tun, aber wenn ich beispielsweise heute hier aus die­sem Hohen Haus gehe, nachdem Sie doch zu einer einheitlichen Entscheidung gelangt sind, dann gehe ich wieder in meine so genannte Tintenburg zurück und überlege mir etwas zur „Beamtenhaltung“. Wenn ich mir mein Gebäude anschaue, seine weitläufi­gen Gänge und die Zimmer, in die ich hineinkomme, dann ist das einer Legebatterie durchaus ähnlich. Wir haben also sehr wohl auch im humanitären Bereich noch sehr viel zu tun.

Ich hoffe auch, dass es bei der spätestens im Herbst kommenden Gesundheitsreform gelingen wird, ebenfalls eine Vier-Parteien-Einigung zu erzielen. Das alles sind so wichtige Themen, die man nicht der Tagespolitik und damit auch der Regierungspolitik alleine überlassen sollte. Da ist es notwendig, einen österreichweiten Konsens herzu­stellen. Ich beglückwünsche Sie dazu, dass Ihnen das im Bereich des Tierschutzge­setzes gelungen ist.

 


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