Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 58

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Ich darf mit Worten von Henry Kissinger schließen, der gesagt hat: Ein guter Kompro­miss ist nur dann ein guter Kompromiss, wenn alle Beteiligten unzufrieden sind. – Dan­ke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.08

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer (den Vorsitz übernehmend): Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.08

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekre­tär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute schon sehr viel über das bundesein­heitliche Tierschutzgesetz gesagt worden. Ich denke, es ist ein gutes Gesetz, und es ist ein guter Tag für den Parlamentarismus in Österreich, weil dieses Gesetz gemein­sam beschlossen wurde und wird. Dieses Gesetz wird langfristige Auswirkungen ha­ben, es ist also sicherlich eine Investition in die Zukunft.

Weil hier heute schon einige kritische Worte gefallen sind, möchte ich doch darauf hin­weisen, dass die Hauptbetroffenen unsere Bäuerinnen und Bauern, unsere landwirt­schaftlichen Betriebe sind. Die grundlegenden Daten – 20 Millionen Tiere, davon 17 Millionen Nutztiere verteilt auf 140 000 Betriebe – sind bereits erwähnt worden. Auch daran kann man ersehen, dass es sich hiebei nicht um Agrarindustrie handelt, sondern um bäuerliche Landwirtschaft. Die Einigung, die hier zustande gekommen ist, bedeutet eine Investition, und bei dieser Investition müssen wir unsere Landwirte auch intensivst unterstützen.

Es ist hier heute auch bereits gesagt worden, es mögen sich diejenigen, die es sich leisten könnten, die etwas teureren, weil nach diesen Kriterien produzierten Lebensmit­tel leisten. Ich halte eine solche Ansicht für gefährlich. Wir sollten dafür sorgen, dass qualitätsvolle landwirtschaftliche Produkte allen Österreicherinnen und Österreichern zukommen und für sie leistbar bleiben. Dennoch muss der gerechte Preis für den Landwirt, der unter diesen Bedingungen zu wirtschaften hat, gewährleistet bleiben.

Gerade auch hier im Bundesrat ist darauf hinzuweisen – und wir alle hier sind Bundes­räte –, dass die Länder, die wir hier im Bundesrat vertreten, einen sehr entscheidenden Beitrag zu diesem Gesetz geleistet haben, und zwar dadurch, dass sie Kompetenzen abgegeben haben, um dieses einheitliche Tierschutzgesetz zu ermöglichen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es Tierschutz pur nicht gibt, sondern dass eine tiefe Verbindung besteht zwischen Tierschutz, Naturschutz, Kulturschutz, Betriebsschutz und letzten Endes Menschenschutz. Es geht also um eine einheitliche und gesamtheit­liche Sicht. Es wird notwendig sein, wenn wir heute diesen Schritt getan haben, das österreichische Tierschutzgesetz auch auf europäische Ebene zu heben und dafür einzutreten. Gerade einige Tage vor einer sehr wichtigen EU-Wahl ist, so meine ich, der richtige Zeitpunkt gegeben, zu sagen, dass diese Standards in nicht so ferner Zu­kunft europäische Standards sein sollten. Das sind wir unserem Kulturkontinent schul­dig.

In diesem Sinne ist heute ein großer Tag. Noch einmal sei all jenen, die direkt betroffen sind, nämlich den Landwirtinnen und Landwirten in unserem Land, und deren Vertre­tern dafür gedankt, dass sie einen verantwortungsvollen Weg mit allen anderen gehen, sodass es zu diesem einheitlichen Gesetz und auch zu dieser einheitlichen Abstim­mung kommen konnte. Wir sind an einem sehr guten Punkt angelangt, und es ist all denen ganz besonders zu danken, die die diesbezüglichen Verhandlungen geführt haben, die gemeinsam dieses Werk vollbracht haben. Es ist eine schöne und wichtige


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