Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 63

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12.25

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frakti­onsführer von SPÖ und ÖVP haben jetzt in der letzten Sekunde zwei Entschließungs­anträge eingebracht, von denen ich nicht weiß, wem sie hier im Hause vorliegen.

Ich würde ersuchen, die Sitzung so lange zu unterbrechen, bis alle Fraktionen a) die Möglichkeit haben, diese beiden Entschließungsanträge zu vergleichen und sie b) ir­gendwie physisch in Händen zu halten. (Bundesrat Konecny: Sehr gut!)

12.25

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich unterbreche die Sitzung.

(Die Sitzung wird um 12.26 Uhr unterbrochen und um 12.41 Uhr wieder aufgenom­men.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Die beiden eingebrachten Entschließungsanträge – jener des Bundesrates Konecny und KollegInnen sowie jener der Bundesräte Roth-Halvax, Kampl und KollegInnen – sind genügend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zum Tagesordnungspunkt selbst liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrat Konecny: Ich glaube, das sollt’ ich tun! – Bundesrat Schennach betritt den Sitzungssaal und begibt sich zu seinem Platz. – Bundesrat Konecny: Ach nein, jetzt muss ich mich nicht mehr melden!) – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss enthält in dessen Artikel 1 Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundes­rates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung notwendige Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, den im Artikel 1 des vorliegenden Be­schlusses enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksich­tigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Bundesräten der Grünen, der ÖVP und der Frei­heitlichen.)

 


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