Es liegt ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend ein Maßnahmenpaket für die heimische bäuerliche Landwirtschaft zur erfolgreichen Umsetzung des Bundes-Tierschutzgesetzes vor.
Ich lasse diesen Entschließungsantrag der
Bundesräte Konecny, Kolleginnen und Kollegen abstimmen und bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein
Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf
Fassung der gegenständlichen Entschließung ist damit abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Roth-Halvax, Ing. Kampl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend ein Maßnahmenpaket für die heimische bäuerliche Landwirtschaft zu erfolgreichen Umsetzung des Bundes-Tierschutzgesetzes vor.
Ich lasse den Entschließungsantrag der
Bundesräte Roth-Halvax, Ing. Kampl, Kolleginnen und Kollegen abstimmen
und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um
ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag auf
Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (E 188-BR/04.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – SE) –
(SE-Gesetz – SEG) erlassen wird sowie das Aktiengesetz, das
Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das
EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 und das
Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 –
GesRÄG 2004) (466 d.B. und 488 d.B. sowie 7046/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über
den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher
(Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz – FernFinG) erlassen wird und das
Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz
geändert werden (467 d.B. und 490 d.B. sowie 7047/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu Punkt 2 ist Frau Bundesrätin Auer. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Johanna Auer: Hohes Haus! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft erlassen wird sowie das Aktiengesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Es erübrigt sich daher dessen Verlesung.
Ich komme sogleich zur Verlesung des Ausschussantrages.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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