Anzumerken ist auch, dass der Rechnungshof im Begutachtungsverfahren ausdrücklich keinen Einwand gegen das neu geplante Projekt erhoben hat.
Aus diesen Gründen wird unsere Fraktion der geplanten Neuorganisation der Bezirksgerichte Graz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.15
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.
13.16
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bezüglich der
vorliegenden Materien möchte ich ganz kurz auf den Redebeitrag von Frau
Kollegin Schlaffer verweisen: Das ist die Situation, die wir haben, nämlich
dass wir eben „the end of the
pipe“ im Gesetzwerdungsprozess sind. – Da hoffe ich ja doch auf Reformen,
die sich mit der gleichzeitigen Befassung von Bundesrat und Nationalrat im
gesetzlichen Bereich schon ankündigen, was derzeit so durch die Türen des
Konvents dringt.
Im Prinzip, Herr
Bundesminister, sind das alles recht löbliche, notwendige und sinnvolle
Regelungen, die hier getroffen werden. Die Novellierung des Kindschaftsrechts
war auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes notwendig: Ich
erwähne das Klagerecht des Kindes auf Ehelichkeitsbestreitung, bei
gleichzeitiger Abschaffung jenes des Staatsanwaltes, die
Vaterschaftsanerkennung und den Umstand, dass jetzt auch der Mutter ein
eigenständiges Antragsrecht bei der Feststellung eingeräumt wird.
Ich muss einmal
der FPÖ zu Ehren sagen: Ich kenne die FPÖ parlamentarisch seit 1988, und es ist
mir eigentlich bei der FPÖ noch nie eine Politik der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Beziehungen aufgefallen. Ich kann nur sagen, in den
Gesprächen, die wir zumindest mit der ÖVP hatten, war die ÖVP in diesem Punkt
doch ein Stück weiter. Nun liegt hier doch eine umfangreiche Änderung des
Familien- und Erbrechtes vor, und es fehlt genau das, was Frau Kollegin
Schlaffer gemeint hat: dass es hier wieder keine Regelungen in diese Richtung
gibt.
Es ist eine
Tatsache – wir können hundertmal die Augen zudrücken, sie sind in allen
vier Parteien in etwa gleichmäßig vertreten, auch in der ÖVP, auch in der
katholischen Kirche, auch in der evangelischen Kirche –: Es gibt die
gleichgeschlechtlichen Beziehungen in unserem Land! Es sind ungefähr 15 bis
25 Prozent – je nachdem, was man da heranziehen möchte. Und es ist
hier zu keiner Änderung gekommen, nicht einmal dazu, dass man den
Angehörigenstatus in Spitälern hat, dass es einen Eintritt in das Mietrecht
gibt, dass es die Form des Erbrechtes gibt.
Der „Hansi
Hinterseer“ Deutschlands heißt Patrick Lindner.
Er ist so ein Schnulzen-Sänger, aber ein berühmter, so wie Hansi Hinterseer. (Bundesrat Ager: Nichts gegen Schnulzen-Sänger!) – Also gut, er ist
ein populärer Volkskunst-Sänger. Danke, Kollege Ager! Gut, dass Sie ihn kennen,
denn dann wissen Sie auch seine Geschichte: Er ist bekennender Homosexueller,
und nach deutschem Recht ist ihm eines möglich geworden: dass er und sein
Lebenspartner ein Kind adoptieren konnten. Das ist mittlerweile in der
deutschen Boulevard-Presse die meistgeliebte Familie Deutschlands. – Das
ist Realität.
Meine Damen und
Herren! Wir müssen uns dieser Situation stellen, und eine moderne Novelle muss
zumindest anfangen, Antworten auf diese gesellschaftlichen Fragen zu geben. Und
ich muss jetzt ehrenhalber sagen: Die FPÖ hat diesbezüglich auch nie Probleme
gehabt, und insofern würde ich mir wünschen, dass unter Minister Böhmdorfer
doch noch einmal ein Vorstoß in diese Richtung kommt.
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