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Bevölkerungsgruppen, so wie Sie das hier gesagt haben. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
Zu Frau
Bundesrätin Schlaffer möchte ich Folgendes sagen: Sie sprechen von einer
Aufwertung der Lebensgemeinschaften, soweit es nicht verschiedengeschlechtliche
Lebensgemeinschaften beziehungsweise Ehen sind.
Es ist eben so,
dass es die gesellschaftspolitische Auffassung dieser Bundesregierung, und zwar
beider Regierungsparteien, ist, dass keine völlige Gleichstellung erfolgen
soll. Das ist eine Auffassung, die diese Regierung hat, und dieser Auffassung
wird sie auch treu bleiben. Aber auch hier wird niemand diskriminiert, denn
schon jetzt können die Lebensgemeinschaften Verträge schließen, wenn sie das
wollen. Jeder kann sich heute jeden Partner suchen, und kein Gesetz dieses
Landes hindert ihn daran, mit diesem von ihm gesuchten Partner einen Vertrag
abzuschließen.
Zum Beweis dafür, dass es diesen Bedarf, den Sie einmahnen, nicht wirklich in dieser Größenordnung gibt, möchte ich Ihnen sagen, dass die Verträge sehr wenig bis kaum geschlossen werden. Die Leute leben eben zusammen, weil sie es dürfen und nicht diskriminiert sind – oder leben nicht zusammen. Das ist in diesem Land möglich. Das, was Sie hier als schwerwiegendes Manko einfordern, besteht in Wirklichkeit nicht.
Wenn Herr Bundesrat Schennach sagt, es werden 15 bis 25 Prozent sein, dann haben Sie eine Grauzone von 10 Prozent der Gesamtbevölkerung, die Sie nicht nennen können. – Bitte, wenn man das so wenig eingrenzen kann, warum soll man dann einen eigenen Vertragstypus schaffen, zumal trotzdem gerade diese Leute Verträge schließen können, soweit sie wollen? (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Es geht ihnen um das Erbrecht (Bundesrat Schennach: Natürlich geht es ums Erbrecht!), und da sage ich Ihnen: Das kann nicht eine Sache der Liebe sein, ob man jemandem mit oder ohne gesetzliche Erbberechtigung etwas vererbt oder nicht vererbt. (Bundesrat Schennach: Na, bei der Wohnung?) So kann es doch nicht sein. Dann sagen Sie gleich, es geht nur ums Geld! – Das ist eine Differenz, die uns vielleicht in dieser Frage wirklich trennt.
Auch wenn die Boulevard-Presse jemanden liebt – das ist das tollste Argument, das ich heute gehört habe, muss ich schon sagen –, ist das kein Zeichen dafür, dass wir einen gesetzlichen Handlungsbedarf haben. Das glaube ich schon. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesrat Schennach: ... dass Mauern im Kopf fallen!)
Abgesehen davon, dass das ja auch vermarktet wird und sich wiederum beim Geld niederschlägt.
In Graz gibt es einen Jugendrichter, und dieser ist nicht geteilt. Am System der Jugendgerichtsbarkeit wird sich auch in Zukunft nichts ändern, es sei denn, es gibt Verbesserungsmöglichkeiten.
Wir haben die Jugendgerichtsbarkeit verbessert. Ich sage es noch einmal – obwohl es schön langsam für diejenigen, die es wissen, nicht mehr erträglich ist, weil man das immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen muss –: Wir haben zirka 60 Betten für Jugendliche im Jugendgerichtshof Wien gehabt, den wir mittlerweile aufgeben mussten. Wir benötigen derzeit permanent 170 Betten und/oder mehr, und wir wären im größten Chaos der österreichischen Justizgeschichte, wenn wir diesen Jugendgerichtshof beibehalten hätten. Bitte nehmen Sie das wirklich zur Kenntnis.
Ich danke für das Lob der kundigen Beamten. Herr Sektionschef Dr. Hopf ist hier, den haben Sie mit gemeint. Gemeint haben Sie auch Herrn Dr. Manquet – ich werde es ihm ausrichten; er ist heute nicht hier, weil er im Ministerium arbeitet.
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