siert. Diese wurde von der SPÖ jedoch nicht angenommen, sondern es wurde betont, dass man eben nicht zustimmen könne.
Viele wichtige Punkte sind in diesem Gesetz enthalten: die Beweislastverlagerung zum Beklagten, die richterliche Begründungspflicht bei Urteilsabweichung von einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission, die anonyme Veröffentlichung von Gutachten auf einer Homepage. Beim Schadenersatz wurde statt der Obergrenze eine Untergrenze eingezogen, die Festlegung nach oben obliegt dem richterlichen Ermessen. Bei der Aufstiegsdiskriminierung wurde die Entgeltdifferenz von einem Monat auf drei Monate erhöht. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen zum Beispiel aus sexueller und geschlechtsspezifischer Belästigung wurden die Fristen von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Eine zusätzliche personelle Ausstattung nach einer Evaluierungsphase – zum Beispiel Aufwand bei Gerichten, Gleichbehandlungsanwaltschaft, Gleichbehandlungskommission – wurde beschlossen. Der Schadenersatz bei sexueller Belästigung wurde von 360 € auf 720 € verdoppelt.
Die von der ÖVP gewünschte Weisungsfreistellung der Gleichbehandlungsanwaltschaft wurde seitens der SPÖ leider abgelehnt, zu unserem großen Bedauern.
Ich könnte die Aufzählung von Verbesserungen im Sinne des Gleichbehandlungsgebotes mit seiner Ausweitung auf die Gründe der Rasse und ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung sowie des Alters und der sexuellen Orientierung fortführen, gehe jedoch davon aus, dass Ihnen, da Sie ja hier heute eine Entscheidung treffen sollten, die Inhalte des Gesetzes bekannt sind, und erspare mir daher die weitere Aufzählung.
Ich möchte vielmehr ein persönliches Bekenntnis dazu ablegen, dass für die Erlangung einer Position die Qualifikation und nicht das Geschlecht ausschlaggebend sein muss – mit einer Einschränkung: Frauen sind bei gleicher Qualifikation so lange zu bevorzugen, bis die Besetzung von Positionen auf allen Ebenen unserem Anteil an der Population entspricht, nämlich 52 Prozent. Die Männer müssen sich daher bei der Besetzung von Spitzenpositionen noch etwas gedulden; wir Frauen mussten das auch lange genug tun.
Erfreulicherweise gibt es einige Positivbeispiele zu berichten, mit denen wir schon auf dem richtigen Weg sind. Mit Heidrun Strohmeyer hat Bildungsministerin Elisabeth Gehrer die dritte Sektionsleiterin im Bildungsministerium ernannt. Neben den Leiterinnen der Forschungs- und Kultursektion Barbara Weitgruber und Brigitte Böck sind somit drei von acht Sektionschefs weiblich. Damit ist das Ressort von Frau Bundesministerin Gehrer führend, was die Zahl an Frauen in Führungspositionen im Bundesdienst betrifft.
Während der Amtszeit der Frau Bundesministerin wurden Frau Dr. Gabriele Zuna-Kratky erste Direktorin des Technischen Museums und Dr. Eva-Maria Höhle Generalkonservatorin des Bundesdenkmalamtes. Wiener Landeskonservatorin wurde mit Dr. Barbara Neubauer ebenfalls eine Frau, wie auch die ersten Direktorinnen an höheren technischen Schulen ernannt wurden.
Bei den Spitzenpositionen an den Universitäten besteht jedoch ein krasser Aufholbedarf. So sind nur 7 Prozent der Professoren und 14 Prozent der Universitätsdozenten weiblich, während ein gutes Viertel der Uni-Assistenten weiblich ist. Im Universitätsgesetz 2002 wurde die Frauengleichbehandlung in vollem Umfang übernommen und weiterentwickelt. So ist die Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in allen Universitätsbereichen durch die Erlassung und Umsetzung eines Frauenförderplanes zu unterstützen. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Universität ist mit umfassenden Möglichkeiten ausgestattet. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz hat für alle Angehörigen der Universität Geltung.
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