Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 164

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habe ich eigentlich keine Fragen an die Beamten gehabt. Meine Fragen zu diesem Gesetz sind politischer Natur. Ich möchte auch meine Kollegen im Ausschuss nicht langweilen, wenn ich dort und hier meine Argumente wiederhole und ausbreite. Meine politischen Fragen und Argumente zu diesem Thema werde ich also jetzt hier präsen­tieren. Ich wüsste nicht, was ich die Beamten dort hätte fragen sollen. (Bundesrat Gru­ber: Da geht es um politische Entscheidungen!)

Nun zum Thema. – Jeder hat so seine Methode, mit einem Problem umzugehen. Da gibt es die einen, die versuchen, ein Problem zu lösen, und dann gibt es die anderen, die versuchen, ein Problem zu ignorieren. Beim Problem Diskriminierung gehört unsere Regierung, glaube ich, eher zur zweiten Sorte, und wenn es diese EU-Richtlinie nicht gegeben hätte – da bin ich mir sicher –, würden wir heute nicht über dieses Gesetz diskutieren.

Großer Enthusiasmus spricht nämlich nicht aus dem vorliegenden Gesetz. Das sieht man zum Beispiel schon am Namen, es heißt „Gleichbehandlungsgesetz“. Gleichbe­handlung ist etwas sehr Schönes, nur wäre in diesem Fall doch eher der Name „Anti-Diskriminierungsgesetz“ angebracht. Warum heißt es nicht so? – Das ist ja kein Wer­beslogan, in dem man keine negativen Begriffe verwenden soll. Diskriminierung ist eine Tatsache, die man nicht schönreden kann. Wenn man gegen etwas vorgehen möchte, sollte man das Problem auch beim Namen nennen: Das Problem ist Diskri­minierung! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Unsere Regierung hat zuerst drei Jahre lang ignoriert, dass es EU-Richtlinien gibt, die umzusetzen sind. Drei Tage vor Ablauf der Frist kam dann der erste Vorschlag zu die­sem Thema – und das, obwohl in dieser Zeit zahlreiche NGOs und auch die Grünen immer wieder darauf hingewiesen haben, dass Österreich da säumig wird. Das ist schon einmal ein schlechter Anfang zu diesem Thema, vor allem die Symbolik ist sehr schlecht.

Das hat sich dann fortgesetzt, nämlich in der Erstellung dieses Gesetzes. Obwohl in den Richtlinien ausdrücklich betont wird, dass NGOs in die Gestaltung eingebunden werden sollten, ist das kaum geschehen. Und das haben viele NGOs auch kritisiert. Auch die Weltkonferenz in Durban hat den Staaten empfohlen, zur Bekämpfung von Rassismus und zum Erstellen von Aktionsplänen eng mit nicht-staatlichen Organisatio­nen zusammenzuarbeiten. Das ist aber in Österreich in diesem Fall nicht geschehen! Das scheint schon ein bisschen ein Stilmittel dieser Regierung zu sein, denn in vielen anderen Fällen haben wir dasselbe gesehen, dass NGOs, die Wissen, Kompetenz und Expertise zu ihren Bereichen haben, ignoriert und nicht einbezogen werden. Sie könn­ten wichtige Beiträge leisten, und ich hoffe, dass das in Zukunft etwas mehr der Fall sein wird. – Soviel zur Vorgehensweise.

Jetzt möchte ich ein paar inhaltliche Kritikpunkte anbringen; sie decken sich weitestge­hend mit der Kritik meiner Vorrednerin von der SPÖ. Einerseits sind wir der Meinung, es bräuchte ein eigenes Anti-Diskriminierungsgesetz. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass diese komplexe Materie jetzt in das Gesetz über die Gleichbehandlung von Mann und Frau quasi dazugepackt wird. Auch der Name hat sich übrigens noch nicht geän­dert. Anstatt also ein politisches Zeichen dafür zu setzen, dass Diskriminierung in Ös­terreich nicht erwünscht ist, wird die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die meiner An­sicht nach schon jetzt nicht unbedingt überbesetzt ist, mit einer riesigen Menge an neuen Aufgaben konfrontiert und personell viel zu wenig entsprechend aufgestockt.

Ein weiteres Problem sind die unterschiedlichen Kategorien von Diskriminierungs­schutz, wie sie in diesem Gleichbehandlungsgesetz formuliert sind. Es gibt hier eine Stellungnahme, damals noch zum Entwurf des Bundesgesetzes, die von einer ganzen Reihe von NGOs unterstützt wurde. Ich möchte sie jetzt aufzählen: Das war die Ar-


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