Meine Hoffnung liegt jetzt in dem von NGOs
gegründeten Klageverband, der das Ziel hat, richtlinienkonform ein gesetzlich
verankertes Vertretungsrecht für NGOs und eine Verbandsklagemöglichkeit zu
erreichen. Ich hoffe, dass das gelingt. Dadurch wäre es den Diskriminierten
dann tatsächlich möglich, ihre Rechte umzusetzen. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
19.39
Präsident Jürgen Weiss: Nach dem aktuellen Stand der Rednerliste hat mit Herrn Bundesrat Mag. Gudenus jetzt ein Mann das letzte Wort. – Bitte.
19.40
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Vertreter der Bundesregierung! Kollegen und Kolleginnen! Wie heute schon beim Tierschutzgesetz sitzen auch jetzt bei diesem Antidiskriminierungsgesetz auf Grund der absoluten Wichtigkeit und Bedeutung dieses Gesetzes drei Vertreter der Bundesregierung bei uns. Das kommt nur ganz selten vor, also wird man feststellen können: Gesetze, bei denen mehrere Vertreter der Bundesregierung bei uns sitzen, sind wichtiger als jene Gesetze, bei denen nur ein Vertreter der Bundesregierung hier sitzt. Die Bundesregierung wird sich schwer tun, die Gleichgewichtigkeit der Gesetze durch die gleiche Anzahl von Regierungsvertretern hier darzustellen. – Aber das soll eher scherzhaft gemeint sein und die Freude ausdrücken, dass Sie in unserer Mitte sind, Frau Minister, Herr Minister und Herr Staatssekretär!
Die UNO-Menschenrechtsdeklaration spricht ja eigentlich das ganze Gesetz schon in wenigen Worten kurz und bündig an. Es heißt, die Menschen sind an Würde und Rechten gleich. Damit hätte man eigentlich alles gesagt, wenn es dann nicht doch in manchen Fällen in manchen Staaten in manchen Situationen an etwas fehlte.
Ich gebe Kollegin Blatnik von den
Sozialdemokraten recht, wenn sie meint, dieses Gesetz ist nicht unumstritten.
Ich würde sagen, es ist gut, dass ein gewisser Meinungsunterschied vorhanden
ist, denn Gesetze gehören auch diskutiert. Wenn ich mich auch nicht in allen
Punkten, die Sie anführen, mit Ihnen konform erkläre – denn sonst könnte
ich ja dieses Gesetz heute auch nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen und müsste
mit Ihnen stimmen –, so meine ich doch, dass dieses Gesetz wohl überlegt
ist. Ich frage mich jedoch, ob es unbedingt auf Österreich passt. Ich komme
darauf gleich später zurück. (Bundesrätin Bachner: Aber da müssen wir es beschließen!)
Kollegin Roth-Halvax hat gemeint, dass wir eine totale Umsetzung des Gesetzes bräuchten, solange bis Frauen den Männern der prozentuellen Anzahl nach gleichgestellt sind.
Ich frage mich jetzt, wie ich das im Sport verstehen soll. Kann ich es noch länger hinnehmen, Frau Kollegin, dass man Sportarten nach Männern und Frauen trennt? (Bundesrätin Roth-Halvax: Wir sprechen von der Vergabe von Positionen!)
Sport ist mit Geld verbunden.
(Bundesrätin Roth-Halvax: Nein,
darum geht es nicht!) Sport ist teuer bezahlt, speziell der Spitzensport. (Bundesrätin
Roth-Halvax: Es geht um Jobs!) Es gibt meines Wissens
nur eine Sportart, wo Männer und Frauen gemeinsam antreten, das ist das Mixed
Double im Tennis. – Sonst gibt es das nicht. (Bundesrat Lindinger: Eistanzen!) Wenn das im
Fußball der Fall wäre, würde es schon besser ausschauen. (Ruf bei der SPÖ:
Das ist Themenverfehlung!)
Wenn man wie ich als bis jetzt einziger Redner in einer fünffachen Frauenriege eingebettet ist, ist es natürlich nicht ganz einfach, die Argumente frauenkonform über die Runden zu bringen (Bundesrätin Konrad: Es geht jetzt nicht um Frauendiskriminierung!), aber ich stehe ja nicht hier, um frauenkonform über die Runden zu kommen, sondern um einige meiner Überlegungen einzubringen, und muss feststellen, dass wir
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