Male das so genannte Stellungnahmeverfahren. Dieses Verfahren könnte so manche gesetzliche Regelung, die zu Lasten der Länder geht, im Sinne eines ernst gemeinten Föderalismus verhindern oder zumindest entschärfen. (Allgemeiner Beifall.)
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich die Einrichtung des Konsultationsmechanismus als zahnlos herausgestellt hat, denn das partnerschaftliche Element in der Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird seitens des Bundes oft nicht beachtet. Daher meine ich, dass das Stellungnahmeverfahren für den Bundesrat eine echte Bereicherung unseres demokratischen Systems wäre.
Meine Damen und Herren! Jedes Mehr an Demokratie ist zu wagen, denn nur so werden wir die Menschen überzeugen können, dass es sich lohnt, an Entscheidungen mitzuwirken. Niedrige Wahlbeteiligungen zu beklagen ist zu wenig. Wir müssen den Menschen beweisen, dass es direkte oder indirekte glaubhafte Möglichkeiten zur Mitgestaltung unseres Gemeinwesens gibt und dass es sich lohnt, sich zu beteiligen.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren,
verspreche ich, im kommenden Halbjahr den Wiener Vorsitz gemeinsam mit den
Vizepräsidenten und den Mitgliedern der Präsidiale und der bewährten
Unterstützung des Bundesratsdienstes gewissenhaft auszuüben. – Ich danke
Ihnen. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Konecny: Zur Geschäftsbehandlung!)
10.18
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesrat Konecny.
10.18
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich möchte Sie darüber informieren – und das ist ein zufälliges Zusammentreffen –, dass der Verfassungsausschuss des Nationalrates auf Initiative seines Vorsitzenden Dr. Peter Wittmann dankenswerterweise in seiner Sitzung am Dienstag die beiden von uns einstimmig getragenen Anträge Stellungnahmeverfahren und Teileinspruchsrecht sowie den von mir und meinen Fraktionskollegen eingebrachten Gesetzesantrag Verbot der Geschenkannahme von Regierungsmitgliedern in Verhandlung genommen hat.
Ich möchte aber gleichzeitig den Bundesrat darüber informieren, dass ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, je einem Mitglied der Fraktionen des Bundesrates die Möglichkeit zu geben, dort als Auskunftspersonen an den Verhandlungen des Verfassungsausschusses teilzunehmen, von der Regierungsmehrheit in diesem Ausschuss niedergestimmt wurde. Ich betrachte das als Ausdruck einer Missachtung der zweiten parlamentarischen Kammer durch die Mehrheit des Nationalrates und werde mir gestatten, die Präsidialkonferenz mit diesem Skandal zu befassen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Uh-Rufe bei der SPÖ.)
10.20
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Konecny! Es hat sich hier durchaus um interessante und wichtige Informationen gehandelt. Was es mit der Geschäftsordnung zu tun hatte, werden wir noch überprüfen, sage ich einmal so. (Bundesrat Bieringer: Nichts!) Wir werden bei der nächsten Präsidiale die Meinungen einholen.
2. Punkt
Erklärung des Vizekanzlers gemäß
§ 37 Abs. 4 GO-BR zum Thema „Personelle Veränderungen in der
Bundesregierung“
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite