Gruppen, es braucht eine niedrige Einstiegsschwelle und eine entsprechende Anzahl von zu vergebenden Mandaten.
Meine Damen und Herren! Für den Bundesrat werden immer verschiedenste Konzepte in Diskussion gebracht. Eines davon besagt, dass der Bundesrat in seiner Meinungsbildung an andere Gremien gebunden werden soll. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich hier zum wiederholten Male dem in aller Deutlichkeit widerspreche, denn persönlich – und das ist jetzt meine persönliche Sichtweise – sehe ich die Zukunft des Bundesrates darin, dass die Bundesräte zum Beispiel im Rahmen einer Landtagswahl direkt gewählt werden, denn dieses verstärkte Persönlichkeitselement bedingt natürlich die Beibehaltung des Grundsatzes des freien Mandats.
Um jedoch die Verbundenheit der Bundesräte mit dem jeweiligen Land zu stärken, sind neue Formen der Zusammenarbeit mit den Landtagen wünschenswert. Hier sollten wir überlegen, wie wir gemeinsam Vorschläge ausarbeiten können, nicht zuletzt im Hinblick auf das vorgesehene Subsidiaritätstestverfahren, das im Entwurf der EU-Verfassung festgelegt ist.
Meine Damen und Herren! Nicht nur innerösterreichisch müssen Überlegungen über unsere zukünftige Stellung angestellt werden, sondern auch im europäischen Kontext ist unsere Stellung zu definieren. Der letzte Europäische Rat hat sich auf einen Verfassungsentwurf für die Europäische Union geeinigt. Davon sind auch die nationalen Parlamente betroffen, denen ein Mehr an Mitwirkung ermöglicht werden soll. Der Bundesrat muss diese Chance nützen, und wir sollten uns rechtzeitig darüber im Klaren sein, welche der beiden Kammern unseres Parlaments welchen Beitrag zum Nutzen der Republik Österreich dazu leisten kann.
So könnten wir zum Beispiel einen ständigen Gedankenaustausch mit dem Ausschuss der Regionen pflegen, denn rasche Informationen über politische Schwerpunkte der Europäischen Union im Bereich der Regionen sind wichtig für eventuelle Entscheidungen im Bundesrat beziehungsweise in seinem EU-Ausschuss.
Neben der zu klärenden Frage des Ratifikationsmodus für die zukünftige EU-Verfassung ist vor allem rasch eine Regelung zu finden, die die vorgesehenen Stellungnahmerechte der nationalen Parlamente auch handhabbar macht. Wieweit Möglichkeiten, die durch Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz gegeben sind, ausreichen, ist raschest zu überprüfen. Eine daraus resultierende vorurteilsfreie Zusammenarbeit der Fraktionen für beide Häuser, um beste Lösungen zu finden, wäre aus meiner Sicht sehr zu begrüßen.
Um die beste Lösung zu finden, bedarf es nicht nur einer innerstaatlichen Diskussion, es braucht auch Kontakte mit den Nachbarn und gleichgesinnten EU-Mitgliedsländern.
Der Bundesrat, vertreten durch Präsidenten, Ausschussvorsitzende oder entsprechende Delegierte, nimmt diese Möglichkeiten durch Teilnahme an den verschiedensten Konferenzen ja bereits wahr.
Wir müssen einen Weg finden, wie wir rascher zu Informationen kommen, die europäische Vorhaben betreffen. Das gegenwärtige System der Information seitens der Regierung ist nicht befriedigend, denn unser System nimmt nicht Rücksicht darauf, was von Wichtigkeit beziehungsweise was bereits in der Pipeline ist und daher als dringend einzustufen ist. Eine Verstärkung des interparlamentarischen Informationssystems hat sich als notwendig erwiesen und ist dankenswerterweise seitens unserer Parlamentsverwaltung bereits in Vorbereitung.
Meine Damen und Herren! Neben der europäischen Dimension möchte ich aber auch ausdrücklich auf unser Verlangen nach früher Einbindung des Bundesrates in das innerstaatliche Gesetzgebungsverfahren hinweisen. Wir fordern zum wiederholten
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