im Hinblick darauf, was das für ein Bedrohungspotential für diese Bevölkerung darstellt.
Aber jetzt zu den qualitativen Problemen. Wassergefährdende Stoffe – wir haben es heute schon in großer Ausführlichkeit im Zusammenhang mit den Pestiziden gehört – stellen eine große Bedrohung manchmal für ganze Grundwasserkörper dar. Ein Beispiel ist die Mitterndorfer Senke, eines der größten Grundwasserreservoirs Mitteleuropas, die durch Altlasten so weit verschmutzt wurde, dass die Aufbereitung Hunderte Millionen Schilling gekostet hat. Das waren volkswirtschaftliche Kosten, die von allen in der gesamten Gesellschaft zu tragen waren – nicht von den Verursachern!
Daher ist besonders Acht zu geben auf die Verursacher, auf deren Aktivitäten, und dazu gehört natürlich in einem gewissen Ausmaß auch die Landwirtschaft, wenn auch nicht beabsichtigt und direkt gewollt. Aber Fakt ist nun einmal, dass Nitrate und Pestizide Probleme verursachen. Aus dem industriellen Bereich kommen auch noch die chlorierten Kohlenwasserstoffe dazu.
Laut Jahresbericht 2002 über die Wassergüte ist es Tatsache, dass bei 10,5 Prozent der Messstellen der Grenzwert der Trinkwasserverordnung in Bezug auf die Nitratbelastung überschritten wird. Das hat zur Folge, meine Damen und Herren, dass beispielsweise Hausbrunnen geschlossen, neu erschlossen werden müssen. Da kann der Einzelne noch so gut wirtschaften, die Einträge gehen sozusagen zahlreiche Kilometer, bis sie ins Grundwasser kommen. – Das sind Bereiche, in denen Vorsorge getroffen werden muss.
Das Gleiche gilt für die Belastungsschwerpunkte bei den Pestiziden. Die Belastung durch den Einsatz von Atrazin ist zwar zurückgegangen, aber nicht in dem Ausmaß, wie das beabsichtigt war. Zusätzliche belastende Stoffe, insbesondere auch Hormone, werden zunehmend in den Grundwasserkörpern gemessen. – Auch hier gilt es, zu reagieren.
In Bezug auf die Güte der Fließgewässer
möchte ich Folgendes sagen – Herr Mag. Gudenus ist gerade nicht
anwesend, aber Herr Professor Böhm wird so freundlich sein, ihm das mitzuteilen –:
Die Gütekarte, die Herr Mag. Gudenus mitgehabt und die grünen Flächen
darauf gelobt hat – grün ist immer gut, das gebe ich zu –, zeigt
nicht die beste Qualität, sondern es handelt sich dabei um Güteklasse II.
Die blaue Fläche weist Güteklasse I auf, und diese ist bedauerlicherweise
teilweise zurückgegangen. Das muss man offen und ehrlich sagen, und daher gilt
es, auch in diesem Bereich sehr wohl weitere Maßnahmen zu setzen. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
In Bezug auf die Seengebiete: Sie wissen, dass wir Anfang der siebziger Jahre unter anderem in Oberösterreich, aber besonders auch in Kärnten massive Probleme bei den Seengebieten gehabt haben. Die Seen waren kurz davor, zu kippen, und nur durch enorme Investitionen konnten die Seen gerettet und die Qualität wiederhergestellt werden, sodass jetzt wieder intakte Seen vorhanden sind. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Seen, die in die Energienutzung einbezogen werden, zunehmend schlechte Wasserqualität aufweisen. – Dies gilt es zu beachten und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen zu überlegen.
Herr Minister! Welche Maßnahmen gilt es, vorrangig im vorsorgenden Wasserschutz zu setzen? – Die Pestizide waren heute schon einmal Thema, aber es geht nicht nur darum, sondern generell um das Verbot von wassergefährdenden Stoffen, um die Implementierung ökonomischer Lenkungsinstrumentarien, und da ist durchaus auch an so etwas wie Pestizid-Steuern zu denken.
Die Ökologisierung der Landwirtschaft ist voranzutreiben.
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