Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 107

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dass Teilzeitbeschäftigte keine Einzahlungen in Sozialtöpfe leisten? (Bundesrätin Bachner: Nein, das habe ich nicht gesagt!) – Das ist doch nicht so!

Es waren Ihre Sozialminister, die eine sehr großzügige, für manche zu großzügige Lösung im Bereich der geringfügig Beschäftigten getroffen haben, wo man nämlich sehr günstig Pensionsversicherungsmonate zukaufen kann und sich auch recht günstig in eine Krankenversicherung hinein optieren kann. (Bundesrätin Bachner: Da gibt es die freiwillige Versicherung nicht!) Unfallversicherung war immer schon obligatorisch bei diesen. Wenn es sich um Dienstverhältnisse oder um unternehmerische Tätigkeiten handelt, dann sind überall Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Davon abzugrenzen – aber um diese Unterscheidung bitte ich Sie – ist die Schwarz­arbeit, ist die illegale Beschäftigung. Das hat allerdings mit Beschäftigungsformen nichts zu tun. Aber wenn Sie über flexible atypische Beschäftigungsformen sprechen, dann muss ich sagen, dass diese per definitionem irgendwo bekannt, gemeldet sind, und somit werden auch Sozialversicherungsbeiträge geleistet.

Ich bin grundsätzlich anderer Auffassung als Sie, aber das ist kein Geheimnis, was jetzt die Arbeitsmarktwirksamkeit dieser flexiblen Beschäftigungsformen anbelangt. Ganz abgesehen davon ist auch laut diesem Gesetz, das Sie jetzt beschließen wer­den, die Vorlage eines Dienstzettels bei freien Dienstnehmern vorgesehen. Es gibt also eine Veränderung. Das ist eine Kleinigkeit, aber trotzdem.

Ich und andere sind der Auffassung, dass wir, wenn wir jetzt diese flexiblen Beschäfti­gungsformen in die Regeln des regulären Dienstverhältnisses einstufen, genau eines erreichen: dass wir nämlich diese Geschichten kaputt machen, dass wir das abwürgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war am Samstag Vormittag in meinem Wahlkreis bei der Firma EPCOS, früher Siemens Matsushita, noch früher Siemens Bauelemente, und dort sieht es folgendermaßen aus: 2 000 Mitarbeiter, 1 500 Mitarbei­ter fix angestellt, 400 Zeitarbeiter. Im Übrigen haben wir, Sozialpartner beider Seiten und das AMS, heute gemeinsam beim 10-Jahresjubiläum des AMS die gute Zusam­menarbeit mit Zeitarbeitsfirmen und privaten Arbeitsvermittlern gelobt. Da ist etwas weiter gegangen.

Sie können jetzt diese Zeitarbeit verbieten, aber damit würden Sie wahrscheinlich eine Reihe anderer Arbeitsplätze gefährden, denn anders geht es offensichtlich nicht. Sie würden jedenfalls diesen 400 Menschen, die in Deutschlandsberg als Zeitarbeitnehmer ihr Brot verdienen, dieses Brot wegnehmen. Das wollen Sie nicht, das will ich nicht. Also tun wir nicht so, als ob wir diese neuen Pflänzchen, die sich auf dem Arbeitsmarkt entwickeln, jetzt beliebig in volle Dienstverhältnisse umwandeln könnten, ohne sie zu gefährden. Letzteres wäre nämlich der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darüber hinaus hat Frau Bundesrätin Bach­ner gemeint, Arbeitsmarktreformgesetz sei der falsche Begriff. – Da verweise ich schon darauf, dass, wie Sie das auch gesagt haben, die prinzipielle und wesentlichste Be­stimmung dieses Reformgesetzes, die Neufassung der Zumutbarkeitsbestimmungen, auf einer Sozialpartnereinigung beruht.

Ich bin froh, dass es diese gibt, ich bin froh, dass es zu dieser Weichenstellung kommt, das ist ein gewisser Paradigmenwechsel, nämlich vom festen Berufsschutz wegzuge­hen und auf eine Mischung aus Berufsschutz zuerst und dann Entgeltschutz überzu­gehen, und die Arbeitswelt ist flexibler. Ich kann eben nicht Arbeitslose immer nur dort vermitteln, wo sie schon waren. Bevor sie uns in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleiten und zu Notstandshilfebeziehern werden, ist es allemal gescheiter, zu sagen: Der Ent­geltschutz ist da, aber im Rahmen dessen können Sie, kannst du dann vermittelt wer­den!

 


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