Zu diesem Arbeitsmarktreformpaket nur einige weitere Anmerkungen, weil es mir wesentlich erscheint, dass man nicht nur die Zumutbarkeitsbestimmungen in Neufassung diskutiert. Es ist zum Beispiel die Verbesserung drinnen, dass pflegende Angehörige ab Pflegestufe 3 bereits arbeitslosenversichert bleiben. Es ist das freiwillige Frühwarnsystem für Arbeitnehmer enthalten. Ganz wichtig, keine Verpflichtung. Aber das Frühwarnsystem hat bisher – das wissen nur wenige – nur für Arbeitgeber gegolten. Jetzt können auch Arbeitnehmer von sich aus, wenn eine Kündigung ausgesprochen ist oder wie immer, kein neuer Job in Sicht ist, von sich aus zum AMS gehen, was gescheit ist, umso früher kann das AMS auf der Basis eines Betreuungsplanes zu arbeiten beginnen. Das AMS steht dem durchaus kritisch gegenüber. Aber wissen Sie, wer den Betreuungsplan nachhaltig gefordert hat? – AK und ÖGB. Keine unsinnige Forderung, aber diese Forderung kam jedenfalls von Ihrer Seite. Sie haben es ein wenig kritisiert. (Bundesrätin Bachner: Ja, ich bin ja auch dafür! Ich habe nichts anderes gesagt! Ich bin ja für den Betreuungsplan!) – Dann habe ich Sie vielleicht missverstanden. Aber sei es drum. Es ist möglich, dass das AMS gerne mehr Geld gehabt hätte. Fast alle, vielleicht nicht alle, aber die allermeisten wollen immer mehr Geld, aber es geht halt nicht, man muss sich nach der Decke strecken. Es soll jetzt für jeden Arbeitslosen ein derartiger Betreuungsplan erstellt werden.
Es werden Härtefälle beim Pensionsvorschuss beseitigt. Es wird zum Beispiel eine mögliche Lücke in der Krankenversicherung geschlossen, die bisher darin bestehen konnte, dass jemand an sich eine dreiwöchige Schutzfrist gehabt hat, aber bei Selbstkündigung vier Wochen warten musste, bis er das Arbeitslosengeld bekommen hat und theoretisch und in Einzelfällen plötzlich eine Woche – ohne es zu wissen – nicht krankenversichert war. – Das sind Peanuts, aber doch wertvolle Peanuts in der Optimierung unserer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und soll erwähnt sein.
Etwas, was Ihnen bisher entgangen sein dürfte, sehr geschätzte Frau Bundesrätin Konrad, ist Folgendes: Es sind massive Verbesserungen in Sachen Jugendausbildungssicherungsgesetz drinnen. Sie haben gesagt, Sie würden dem Gesetz gerne Ihre Zustimmung geben, gäbe es da Verbesserungen. (Bundesrätin Konrad: Verbesserungen wie zum Beispiel mehr Lehrstellen!) Vielleicht überlegt es sich die grüne Fraktion im Bundesrat noch. Sie haben ausdrücklich gesagt, es gebe keine Maßnahmen im Gesetz. Frau Bundesrätin Bachner hat das offensichtlich gelesen und weiß, dass es Maßnahmen im Gesetz gibt. (Weiterer Zwischenruf von Bundesrätin Konrad.) – Ich zitiere Sie nur, sehr geehrte Frau Bundesrätin.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Bachner! Sie haben hier richtig die einzelnen Maßnahmen angesprochen. Ich darf dem hinzufügen: Das hat letztlich auch die Basis in Gesprächen mit Sozialpartnern der Arbeitnehmerseite, dass Lehrgänge bis zu zwölf Monate dauern können. Zur Frage, warum sie bis zu zwölf Monate dauern können und nicht müssen: Weil einzelne AMS in den Ländern sagen, dass sie das fakultativ haben wollen. Das sollen auch zehn Monate sein können. Gut, jetzt sollen es die Experten so einteilen, wie sie es für richtig halten, entweder zehn oder bis zu zwölf Monate.
Es ist ein viertes Modul möglich. Das heißt, Jugendliche, die wirklich während der gesamten Phase keinen regulären Lehrplatz finden, können dann lückenlos über die Lehrgänge bis zur Lehrabschlussprüfung kommen. Es kann dieses vierte Modul, meine sehr verehrten Damen und Herren, ausschließlich zur Vorbereitung für die Lehrabschlussprüfung eingesetzt werden. Außerdem wird das Jugendausbildungssicherungsgesetz um zwei Jahre verlängert. – Also auch das sind wichtige Maßnahmen, die ich schon erwähnt haben wollte.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Konrad! Das Vermeiden von Jugendarbeitslosigkeit ist unser gemeinsames Ziel, das steht außer Frage.
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