Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 129

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Zahl von Antragstellungen vorgenommen wird, was wiederum Kosten verursacht, die praktisch die Allgemeinheit tragen muss. Mit diesem Gesetz wird daher an die entspre­chende EU-Regelung angepasst, und ich persönlich finde es richtig, wenn innerhalb der EU in allen Staaten die gleichen Visumgebühren bestehen. Ich glaube, das ist grundsätzlich richtig.

Im Nationalrat wurde dann noch ein Abänderungsantrag angenommen, der vorsieht, dass Eingaben um Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen und die Bescheini­gung selbst gebührenbefreit sind, wenn sie als Nachweis der Vertrauenswürdigkeit für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Sanitäter dienen. Dies halte ich persönlich für eine wertvolle Ergänzung, weil dadurch das Ehrenamt positiv bewertet wird, denn es ist unbestritten, dass eine Gesellschaft auch Menschen benötigt, die ehrenamtlich für das allgemeine Wohl tätig sind. Gerade auch die Vorarlberger Landesregierung und unser Landeshauptmann Dr. Sausgruber bringen dies immer wieder tatkräftig zum Ausdruck.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich das Finanzministerium noch einmal fragen – und ich möchte das Ihnen, Herr Staatssekretär, wärmstens ans Herz legen, ich habe das schon mehrmals im Bundesrat gesagt –, ob es nicht doch möglich ist, die Kreditsteuer von 0,8 Prozent sowie die grundbücherliche Sicherstellung von 1,5 Prozent aufzuhe­ben. Dies ist meiner Meinung nach eine Notwendigkeit für die Wirtschaft.

Ich möchte hier jetzt noch einmal etwas bewusst sagen, weil vorher auch darüber ge­redet wurde: Wenn es der Wirtschaft gut geht, dann geht es auch den Arbeitnehmern beziehungsweise der ganzen Bevölkerung gut. Ebenso geht es aber auch der Wirt­schaft gut, wenn es den Arbeitnehmern gut geht. Dies bedingt sich gegenseitig, und ich meine, dessen sollten wir alle uns einmal wirklich bewusst sein! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

16.26

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker. – Ich erteile ihr das Wort.

 


16.27

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte die drei Punkte ganz kurz auflisten.

Wir werden Punkt 12, der die Finanzmarktaufsicht bei Finanzkonglomeraten betrifft, zustimmen. Wir begrüßen diesen Regierungsentwurf und denken, dass es wichtig ist, sowohl im Sinne des KonsumentInnenschutzes als auch im Sinne des Schutzes der Wirtschaft die Finanzmarktaufsicht zu stärken. Hiebei geht es um Eigenkapitalrück­lagenausstattung, aber auch um die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Ge­schäftsführung. Wir werden diesem Punkt 12, wie gesagt, zustimmen.

Zu Tagesordnungspunkt 13 hat es schon Ausführungen gegeben. Frau Kollegin Gie­singer! Wenn Sie eine Auflistung anführen, wo es jetzt Erhöhungen beziehungsweise – wie bei den Fünfjahresvisa – Reduktionen gibt, dann wäre es wünschenswert, dass auch entsprechende Zahlen und Daten genannt werden, in welchem Verhältnis die Ströme der Ansuchenden beziehungsweise die Finanzierungsströme tatsächlich ste­hen, damit im Endeffekt ein Kosten-Nutzen-Vergleich gezogen werden kann. Da wir aber befürchten, dass das nachteilig für die Bürger und Bürgerinnen ist, die um ein Visum ansuchen und meist aus Ländern mit einem wesentlich geringeren Einkom­mensniveau kommen, können wir diesem Punkt nicht zustimmen.

 


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