Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 128

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Das heißt: Sie bleiben vor Ort, im so genannten Regionalmanagement, welches jetzt an die Stelle der bisherigen Finanzlandesdirektionen tritt. Organisatorisch gehören sie aber zum so genannten Fachbereich als einer Abteilung des Ministeriums. Das ist not­wendig geworden durch die Auflösung der Finanzlandesdirektionen. Aber vor Ort und an der Entfernung ändert sich nichts.

Zu den Visagebühren möchte ich sagen: Das ist eine Vorgabe des EU-Rechts, es han­delt sich hiebei um zwingendes EU-Recht. Durch diese Vereinheitlichung tritt teilweise eine Senkung, in anderen Fällen aber eine Erhöhung der Gebühren ein. Im Wesentli­chen bleibt es aber bei den Gebühren. Bei Einreisevisa wird in Zukunft einheitlich eine Gebühr von 35 € eingehoben, bisher waren Gebühren von 10, 25 €, bis zu 50 € fällig, je nach Dauer des Aufenthalts. An diese Stelle tritt jetzt eine Einheitsgebühr von 35 €. Das beinhaltet unter anderem auch eine Verwaltungsvereinheitlichung. Das ist aber nicht von uns ausgegangen.

Ebenso gibt es eine Neuregelung bei Aufenthaltstiteln und dergleichen mehr.

Bei Personalausweisen ist eine Erhöhung von 30,5 € auf 35 € eingetreten, allerdings auf Grund einer technischen Neuerung. Es gibt keine Personalausweise im herkömmli­chen Sinn mehr, sondern sie haben jetzt Scheckkartenformat, und diese kosten in der Herstellung mehr. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Frei­heitlichen.)

16.22

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Ilse Giesinger das Wort.

 


16.22

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesrat Lindinger! Wenn Sie hier jetzt davon gesprochen haben, dass man bezüglich der Visa­gebühren praktisch Wasser predigt und Wein trinkt, dann möchte ich Sie doch bitten, nicht nur Teile herauszunehmen, sondern bei den Realitäten und Tatsachen zu blei­ben.

Ich möchte das noch ergänzen, was Staatssekretär Finz gesagt hat: Bisher wurden für die Erteilung eines Einreisevisums B 10 € eingehoben, jetzt sind es 35 €, das stimmt. Das Einreisevisum für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kostete 25 €, jetzt sind es 35 €, es handelt sich also um eine Erhöhung um 40 Prozent. Das ist auch richtig. Für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen betrug die Gebühr 30,50 €, das ist eine Erhöhung von 11 Prozent. Das ist ebenfalls richtig. Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit mehre­ren Einreisen waren es, beginnend mit der zweiten Einreise, 35,6 €. Dafür werden jetzt 35 € eingehoben, das ist ein Minus von 2 Prozent. (Zwischenruf des Bundesrates Rei­senberger.) Für mehrmalige Einreisen mit einer Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren hat ein Visum 50 € gekostet, jetzt kostet es 35 €. (Bundesrat Konecny: Das ist aber noch nie ausgestellt worden! Ich möchte den Bosnier kennen, der ein Fünfjahresvisum hat!) Das ist ein Minus von 30 Prozent. (Bundesrat Konecny: Ein solches Visum wird nicht erteilt! Das ist Fiktion! Davon haben die Bosnier nichts!) Ich möchte Sie also bitten, hier nicht nur etwas herauszupicken, sondern, wenn Sie schon etwas sagen, es so zu sagen, wie es im Gesetz steht! (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.)

Nun möchte ich aber zum Tagesordnungspunkt zurückkommen. Der Europäische Rat hat ein gemeinsames Handbuch betreffend Visumgebühren sowie gemeinsame konsu­larische Instruktionen beschlossen. Für Österreich ist es daher wichtig, diese Neurege­lung umzusetzen, weil die Visumgebühren hier eben teilweise niedriger waren, womit dann auch die Gefahr bestand, dass bei den österreichischen Behörden eine erhöhte


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