Herr
Staatssekretär! § 48 der Bundesabgabenordnung war ja ein bisschen ein
Behelf, schon auf dem Verordnungswege einiges zu tun. Ich denke, diese Abkommen
werden unserer Wirtschaft, aber vor allen Dingen auch einerseits Arbeitnehmern,
die in Österreich tätig sind, und andererseits Bundesbürgern, die im Ausland
tätig sind, sehr hilfreich sein.
Ich möchte aber
diese eher positive Sache wirklich auch einmal dazu nützen, aufzuzeigen, dass
es dringend notwendig ist – heute ist das vielfach auch schon angezogen
worden –, mit Augenmaß die internationale steuerpolitische Entwicklung zu
betrachten. Es ist sehr schade, dass gerade jetzt Kollege Himmer nicht hier
ist, der heute gemeint hat, zwischen dem, was Kollege Todt gesagt hat, und dem,
was ich hier meine, gäbe es irgendwie eine gewisse Diskrepanz.
Es ist eigentlich
genau das Gegenteil der Fall, denn bedenken wir: Die internationale steuerliche
Entwicklung bekommt natürlich durch die Europa-AG eine ganz andere Dynamik. Das
war ja, wie Sie sich bestimmt erinnern können, die Umsetzung einer
EU-Richtlinie, der wir hier zugestimmt haben, weil sicherlich kein Weg daran
vorbei führen wird. Was bedeutet das aber eigentlich unter dem Strich für
uns? – Das bedeutet nichts anderes, als dass sich künftig multinational
tätige Konzerne quasi eine Begünstigung holen. Sie können sich eine
gesellschaftsrechtliche Flexibilität angedeihen lassen, die unter dem Strich
eigentlich dazu führen wird, dass sich eben jede dieser Europäischen
Gesellschaften – dieser Europa-AGs – Steuerstandorte auswählen wird
und wir dann quasi auf den Verlusten sitzen bleiben.
Das ist genau
das, was Kollege Todt meint und was auch ich meine: dass da à la longue oder
auch schon kurzfristig ein Riegel vorgeschoben werden muss, denn sonst werden
wir hier in den Bilanzen der großen Konzerne nur mehr Verluste finden, und der
österreichische Steuerzahler wird dann das berappen, was anderswo als Anlaufschwierigkeiten
verbucht wird.
Ich sehe da
wirklich eine große Dramatik auf uns zukommen. Ich spreche hier auch wieder für
die vielen kleinen Betriebe, die – wie heute schon erwähnt –
Arbeitsplätze geschaffen haben und in diesem Land pünktlich ihre Steuern,
Kommunalabgaben an ihre Bürgermeister, an ihre Gemeindevertretungen und so
weiter zahlen.
Herr
Staatssekretär! Wenn von Ihrer Bundesregierung ein Instrument eingeführt wurde,
das in dieser so ausgeprägten Form international sicherlich einzigartig
ist – nämlich das System der Gruppenbesteuerung –, dann ist es
eigentlich so, dass wir unsere Steuern künftig entrichten werden, um ein System
zu fördern, das auf den großen Finanzmärkten abgehandelt wird und durch das
hier in Österreich nicht ein einziger Arbeitsplatz entstehen wird. Das bitte
ich bei dieser Entwicklung zu berücksichtigen!
Ich glaube –
vielleicht kann es Kollege Himmer dann im Protokoll nachlesen –, das ist
überhaupt kein Widerspruch, sondern uns geht es darum, dass jene Betriebe in
dieser Republik belohnt werden, die hier Arbeitsplätze schaffen und hier etwas
ausrichten. – Man kann sicher nachher beim Bereich der Forschungsförderung
dazu auch noch etwas anmerken. – Ich muss mich entschuldigen: Kollege
Himmer ist schon da.
Ich muss
wirklich sagen: Es ist ganz wichtig, das auseinander zu halten. Es kann nicht
sein, dass einerseits der Steuerflucht der großen Konzerne das Wort geredet
wird und andererseits Klein- und Kleinstunternehmen die „Übriggebliebenen“
sind. Herr Staatssekretär! Das vielleicht als kleine Anmerkung zu diesem
sicher guten Gesetzeswerk zur Doppelbesteuerung. – Danke für Ihre
Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)
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