Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 133

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Herr Staatssekretär! § 48 der Bundesabgabenordnung war ja ein bisschen ein Behelf, schon auf dem Verordnungswege einiges zu tun. Ich denke, diese Abkommen werden unserer Wirtschaft, aber vor allen Dingen auch einerseits Arbeitnehmern, die in Öster­reich tätig sind, und andererseits Bundesbürgern, die im Ausland tätig sind, sehr hilf­reich sein.

Ich möchte aber diese eher positive Sache wirklich auch einmal dazu nützen, aufzu­zeigen, dass es dringend notwendig ist – heute ist das vielfach auch schon angezogen worden –, mit Augenmaß die internationale steuerpolitische Entwicklung zu betrachten. Es ist sehr schade, dass gerade jetzt Kollege Himmer nicht hier ist, der heute gemeint hat, zwischen dem, was Kollege Todt gesagt hat, und dem, was ich hier meine, gäbe es irgendwie eine gewisse Diskrepanz.

Es ist eigentlich genau das Gegenteil der Fall, denn bedenken wir: Die internationale steuerliche Entwicklung bekommt natürlich durch die Europa-AG eine ganz andere Dynamik. Das war ja, wie Sie sich bestimmt erinnern können, die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der wir hier zugestimmt haben, weil sicherlich kein Weg daran vorbei führen wird. Was bedeutet das aber eigentlich unter dem Strich für uns? – Das bedeutet nichts anderes, als dass sich künftig multinational tätige Konzerne quasi eine Begüns­tigung holen. Sie können sich eine gesellschaftsrechtliche Flexibilität angedeihen las­sen, die unter dem Strich eigentlich dazu führen wird, dass sich eben jede dieser Euro­päischen Gesellschaften – dieser Europa-AGs – Steuerstandorte auswählen wird und wir dann quasi auf den Verlusten sitzen bleiben.

Das ist genau das, was Kollege Todt meint und was auch ich meine: dass da à la longue oder auch schon kurzfristig ein Riegel vorgeschoben werden muss, denn sonst werden wir hier in den Bilanzen der großen Konzerne nur mehr Verluste finden, und der österreichische Steuerzahler wird dann das berappen, was anderswo als Anlauf­schwierigkeiten verbucht wird.

Ich sehe da wirklich eine große Dramatik auf uns zukommen. Ich spreche hier auch wieder für die vielen kleinen Betriebe, die – wie heute schon erwähnt – Arbeitsplätze geschaffen haben und in diesem Land pünktlich ihre Steuern, Kommunalabgaben an ihre Bürgermeister, an ihre Gemeindevertretungen und so weiter zahlen.

Herr Staatssekretär! Wenn von Ihrer Bundesregierung ein Instrument eingeführt wurde, das in dieser so ausgeprägten Form international sicherlich einzigartig ist – nämlich das System der Gruppenbesteuerung –, dann ist es eigentlich so, dass wir unsere Steuern künftig entrichten werden, um ein System zu fördern, das auf den großen Finanzmärkten abgehandelt wird und durch das hier in Österreich nicht ein einziger Arbeitsplatz entstehen wird. Das bitte ich bei dieser Entwicklung zu berücksichtigen!

Ich glaube – vielleicht kann es Kollege Himmer dann im Protokoll nachlesen –, das ist überhaupt kein Widerspruch, sondern uns geht es darum, dass jene Betriebe in dieser Republik belohnt werden, die hier Arbeitsplätze schaffen und hier etwas ausrichten. – Man kann sicher nachher beim Bereich der Forschungsförderung dazu auch noch etwas anmerken. – Ich muss mich entschuldigen: Kollege Himmer ist schon da.

Ich muss wirklich sagen: Es ist ganz wichtig, das auseinander zu halten. Es kann nicht sein, dass einerseits der Steuerflucht der großen Konzerne das Wort geredet wird und andererseits Klein- und Kleinstunternehmen die „Übriggebliebenen“ sind. Herr Staats­sekretär! Das vielleicht als kleine Anmerkung zu diesem sicher guten Gesetzeswerk zur Doppelbesteuerung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

 


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