Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke und bitte noch um den vierten Bericht.
Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Ich komme zum vierten und letzten Bericht, und
zwar über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein
Bundesgesetz zur Bereinigung von Bundeshaftungsgesetzen, das so genannte
Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz.
Der Bericht liegt
Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf mich bei
dieser Gelegenheit bei den Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen
recht herzlich für die Vorbereitung dieser Vorlagen bedanken.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Als erster
Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Giesinger das Wort.
16.33
Bundesrätin Ilse Giesinger
(ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Staatssekretär! Ich möchte zum Tagesordnungspunkt 15 Folgendes sagen:
Österreich hat schon mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen abgeschlossen. Zwischen
Polen und Österreich besteht bereits ein Abkommen aus dem Jahre 1974. Mit
diesem Abkommen mit Polen wird den internationalen Rechtsentwicklungen des
internationalen Steuerrechts Rechnung getragen. Am 4. Oktober 2000 sind
daher in Wien Verhandlungen aufgenommen worden.
Zum
Tagesordnungspunkt 16 – dem Abkommen mit der Republik Moldau: Da
besteht bisher noch kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Die
wirtschaftliche Entwicklung zwischen Österreich und Moldau macht nun ein
Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von
Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
notwendig.
Die Novelle zum
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz ist mit 1. Mai 2004 in Kraft
getreten. Durch dieses Gesetz werden nun die notwendigen Änderungen bei der Personalvertretung
vorgenommen. Die nächste Wahl findet im Herbst 2004 statt, sodass die
neuen Bestimmungen bereits bei der Vorbereitung und Durchführung der Personalvertretungswahl
zum Tragen kommen können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei
der ÖVP.)
16.35
Vizepräsident Mag. Georg Pehm (den Vorsitz übernehmend): Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Ich erteile dieses.
16.35
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich glaube, die bereits von meiner Vorrednerin angesprochenen
Doppelbesteuerungsabkommen können wir durchaus begrüßen.
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