Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 132

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke und bitte noch um den vierten Bericht.

 


Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Ich komme zum vierten und letzten Bericht, und zwar über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundes­gesetz zur Bereinigung von Bundeshaftungsgesetzen, das so genannte Bundeshaf­tungsrechtsbereinigungsgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf mich bei dieser Gelegenheit bei den Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen recht herzlich für die Vorbereitung dieser Vorlagen bedanken.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Giesinger das Wort.

 


16.33

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte zum Tagesordnungspunkt 15 Folgendes sagen: Österreich hat schon mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung von Dop­pelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen abge­schlossen. Zwischen Polen und Österreich besteht bereits ein Abkommen aus dem Jahre 1974. Mit diesem Abkommen mit Polen wird den internationalen Rechtsentwick­lungen des internationalen Steuerrechts Rechnung getragen. Am 4. Oktober 2000 sind daher in Wien Verhandlungen aufgenommen worden.

Zum Tagesordnungspunkt 16 – dem Abkommen mit der Republik Moldau: Da besteht bisher noch kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Die wirtschaft­liche Entwicklung zwischen Österreich und Moldau macht nun ein Abkommen zur Ver­meidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen notwendig.

Die Novelle zum Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz ist mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden nun die notwendigen Änderungen bei der Per­sonalvertretung vorgenommen. Die nächste Wahl findet im Herbst 2004 statt, sodass die neuen Bestimmungen bereits bei der Vorbereitung und Durchführung der Perso­nalvertretungswahl zum Tragen kommen können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

16.35

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm (den Vorsitz übernehmend): Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Ich erteile dieses.

 


16.35

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Ich glaube, die bereits von meiner Vorrednerin angesproche­nen Doppelbesteuerungsabkommen können wir durchaus begrüßen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite