Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 143

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dungen belastet war, insbesondere auch die finanzielle Mehrjahresplanung, die jetzt möglich wird, veranlassen unsere Fraktion, beiden Gesetzesvorhaben gerne ihre Zu­stimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.13

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kon­rad. Ich erteile dieses.

 


17.13

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was mir bei diesem Gesetz als am schönsten aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass es hier tatsächlich ehrliche Verhandlungen gegeben hat. Erlauben Sie mir den Seitenhieb: Das hätten wir uns zum Beispiel auch beim Universitätsgesetz gewünscht.

Inhaltlich ist in diesem Gesetz zu begrüßen, dass jetzt durch diese Beschlussfassung administrative Querelen endlich vorbei sind. Wie sehr das nachhaltig wirkt, wird aber auch davon abhängen, wie viel Einfluss die Ministerien letztendlich nehmen werden. Der Herr Staatssekretär hat vorhin schon gesagt, es werde hier natürlich keinen politi­schen Einfluss geben. Ich hoffe es. Das wäre auf jeden Fall im Sinne der Sache.

Es gibt eine Reihe von positiven Aspekten, die auch der Grund dafür sind, dass wir diesem Gesetz nun zustimmen können. Was mich sehr freut: Es ist im Gesetz die ver­stärkte Repräsentanz von Frauen in den Organen festgehalten. Das ist bisher nicht selbstverständlich gewesen. Der Bereich Wissenschaft und Forschung ist nach wie vor noch sehr männlich dominiert, und es ist nötig, alles zu unternehmen, dass Frauen hier auch verstärkt eingebunden werden und verstärkt in diesen Positionen zu finden sind.

Ein weiterer Punkt, der auch für die Grünen sehr wichtig war, ist, dass die Themen Forschung und Technologie auch weiterhin im Parlament diskutiert werden. Auch das ist durch dieses Gesetz jetzt sichergestellt. Das Thema ist derart wichtig, dass ich glaube, dass eine Diskussion im Parlament unverzichtbar ist. Das wird auf jeden Fall auch dazu führen, dass das Thema weiterhin in Behandlung bleibt und vor allem auch in den Köpfen der Zuständigen bleibt.

Auch die Tatsache, dass die Bundesländer in Zukunft hier einbezogen werden, ist be­grüßenswert. Eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den verschie­denen Bundesländern kann hier zu Synergieeffekten führen und Zweigleisigkeiten ver­meiden. Alles, was in diesem Punkt zu Synergieeffekten führt, führt letztendlich auch dazu, dass mehr Geld da ist, das dann sinnvoll für die jeweiligen Projekte verwendet werden kann – es ist dringend nötig.

Etwas, was meiner Meinung nach noch einen ziemlich großen Kritikpunkt darstellt: Es ist nach dem Gesetz, zumindest theoretisch, eine Mehrjährigkeit in der Finanzierungs­sicherheit möglich. Das wird aber – und das ist der Kritikpunkt – sehr stark davon ab­hängen, wie dann die Finanzverhandlungen ausschauen. Generell wird einiges in die­sem Gesetz, und zwar sehr viel von dem, was eigentlich das Positive daran wäre, vom Goodwill des Finanzministers abhängen. Jetzt können wir nur hoffen, dass er der Mei­nung ist, dass diese Themen wichtig sind und dass Forschung Geld braucht. Garantie haben wir keine. Wir haben schon in sehr vielen wichtigen Fällen gehört, dass das Nulldefizit doch bevor geht und das Wichtigste in seiner Arbeit ist. Deshalb habe ich doch leise Zweifel, dass die mehrjährigen Entwicklungspläne, die hier entwickelt und vorgelegt werden, sinnvoll sein werden, wenn einfach die Finanzierung nicht sicherge­stellt ist.

Das ist ein Punkt, den ich noch anmerken wollte. Ich hoffe, dass auch die Zuständigen in den Ministerien, von denen es ja durchaus genug gibt, dann auf den Finanzminister


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