Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 20

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Die Behandlung dieser an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gerichteten Anfrage wird in unmittelbarem Anschluss an die Behandlung der an den Herrn Bundeskanzler gerichteten Anfrage erfolgen.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das Privatfernsehgesetz, das KommAustria-Gesetz und das ORF-Gesetz geändert werden sowie das Fernsehsignalgesetz aufge­hoben wird (430/A sowie 7084/BR d.B. und 7086/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren 1. Punkt.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Höfinger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das Privatfernsehgesetz, das KommAustria-Gesetz und das ORF-Gesetz geändert werden sowie das Fernsehsignalgesetz aufgehoben wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschussbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher sogleich zur Verlesung des Antrages kommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


9.17

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben uns mit einer Vorlage auseinander zu setzen, bezüglich derer es im Wesentlichen ein Bild der Gesetzgebungspraxis der gegen­wärtigen Regierung gibt. Wir im Bundesrat sind – das kann man ruhig sagen – privilegiert. Wir haben immerhin eine Vorlage, über die wir beraten können. Das unter­scheidet uns von den Ausschussmitgliedern im Nationalrat. Sie hatten nämlich keine Vorlage. Debattieren sollten sie schon darüber, aber sie hatten keinen Text, anhand dessen man eine Diskussion hätte führen können.

Herr Staatssekretär! Ich weiß ja nicht, wie dieses Chaos zustande kam, aber es gab nicht einmal ein Deckblatt im Ausschuss, wurde mir berichtet, was nicht wirklich auf eine exzellente Vorbereitung dieser Materie schließen lässt. Es hat dann eine originelle – als Mitglied des Konvents kann ich nur sagen: diese Denkfigur müsste man auch noch in die Verfassungsüberlegungen einbeziehen – Denkfigur gegeben, be­stimmte Ideen – sie lagen ja noch nicht schriftlich vor – in einen indirekten Verfas­sungsrang zu erheben.

Klar: Auch im Nationalrat gibt es keine Verfassungsmehrheit der Regierung – jetzt abgesehen von dem geradezu pervertierten Gedanken zu einem Zeitpunkt, zu dem der Konvent darüber diskutiert, Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen für alle


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