Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 21

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Zukunft unmöglich zu machen, schnell noch ein paar solche zu beschließen, die der Konvent dann wieder aufheben oder zu eliminieren empfehlen kann.

Aber der Dreh, der da jemandem eingefallen ist – falls Sie das waren, Herr Staats­sekretär, Kompliment! –, war besonders originell. Da es natürlich keine Verfassungs­mehrheit im Nationalrat für die Regierungsideen gab, war der Gedanke, man beschließt das als einfaches Gesetz und gleichzeitig beschließt man einen Ent­schließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den entsprechen­den Passus als Verfassungsbestimmung erneut im Haus einzubringen, also sozusagen eine indirekte Verfassungsklausel. Das grenzt an verfassungsrechtliche Unmoral, vor allem in Zeiten des Konvents.

Man merkt dem Text – wir haben ihn ja – an allen Ecken und Enden an, dass – und das war ein selbst auferlegtes Zeitlimit –, gehudelt werden musste, denn er ist schlicht und einfach ein legistisch miserabler Text. Aber ich kann das niemandem zum Vorwurf machen. Bei dem Zeitdruck, den sich die Mehrheit selbst gemacht hat, kann nur so etwas herauskommen – und so schaut dieses Produkt auch aus!

Es ist daher alles andere als die zweifellos notwendige Weiterentwicklung der legistischen Basis auf dem Gebiet der Privatradios. Manches ist widersprüchlich, manches ist unklar, in manchem – ich sage das auch ganz ehrlich – mag die Opposition geneigt sein, etwas „hineinzugeheimnissen“, was nicht intendiert ist, aber die Textierung schließt es auch nicht aus.

In Wirklichkeit geht es nicht darum, dagegen zu sein – das ist gar nicht der zentrale Punkt! –, sondern das, was ich ehrlich sagen möchte, ist: Wenn es eine rechtliche beziehungsweise eine verfassungsrechtliche Basis dafür gäbe, würde ich dem Hohen Haus vorschlagen, einige Ideen in einer Entschließung freundlich zu begrüßen und die Regierung zu bitten, ein neues Gesetz zu machen, in dem Ähnliches steht, das jedoch in Ruhe und Ausgewogenheit und mit einer vernünftigen Textierung erarbeitet wird, und danach wiederzukommen.

Nun, diese Möglichkeit besteht nicht, daher müssen wir uns an den Gesetzestext halten, und daher kommen wir auch zu einem Nein.

Es geht um viele Regelungsbedürfnisse in diesem Bereich. Das Ziel wird eindeutig verfehlt – ja, es ist auch das Ziel nicht klar, ich sage das ganz ehrlich! Wir lesen – und unsere Sprecher haben das in den bisherigen Debatten klar zum Ausdruck gebracht – Folgendes heraus:

Es wird einer wahrhaft nicht positiv zu bewertenden Entwicklung, die im Bereich der Privatradios ein Oligopol entwickelt, zustimmend Rechnung getragen. Es gibt starke, in Ketten zusammengeschlossene Anbieter, die den Markt dominieren. Ihnen wird, um das jetzt einmal so global zu sagen, mit dieser Novelle das Leben substantiell erleichtert, hier wird sich auch ein Oligopol herausbilden. Die kleinen, lokalen Anbieter hingegen stehen heute schon vor einem begrenzten Anzeigenmarkt, einem begrenzten Werbemarkt – und sie haben ja keine anderen Möglichkeiten auf Einnahmen, um einigermaßen erfolgreich über die Runden zu kommen. Ihnen werden keine zu­sätzlichen Möglichkeiten eröffnet.

Es ist gar keine Frage, dass das – gewollt oder nicht gewollt – eine Richtungs­entscheidung ist, über die man in absehbarer Zeit, wenn die Auswirkungen spürbar sind, erneut wird reden müssen. Es hat nämlich wenig Sinn, lokale Frequenzen zu vergeben, wenn es sich niemand leisten kann, diese Frequenzen auch tatsächlich zu nutzen.

Es wird einmal mehr die Chance versäumt, entsprechende Förderungsbestimmungen für freie, nicht kommerzielle Sender, die ebenfalls zur Vielfalt unserer Medienlandschaft


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