Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 23

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sachlich wirklich haltbar ist, das werden wir in einer näheren Erörterung kurz überprüfen.

Ich stelle zunächst einmal fest, dass es sich um einen parlamentarischen Initiativantrag gehandelt hat, der weitgehend auf einer Vorlage beruht, die einem Begutachtungs­verfahren unterzogen wurde und die – meiner Erinnerung nach – auch sehr lange diskutiert worden ist.

Ich habe vor ungefähr einem Jahr das erste Mal – auch seitens der privaten Radio­veranstalter – über die Notwendigkeit gehört, die Ausstrahlung eines österreichweiten Programms zu ermöglichen. Daher würde ich sagen, dass das in breitem Konsens weitgehend gut vorbereitet war.

Das Zweite vermag ich schon gar nicht nachzuvollziehen, aber es ist nicht inkonse­quent: Sie wollen offensichtlich lieber weisungsgebundene Behörden statt weisungs­unabhängige Kontrollore und Regulatoren. – Es ist ja bemerkenswert, dass, nachdem Sie der KommAustria die zur Erlangung des Status einer unabhängigen Kontroll­behörde notwendige Verfassungsmehrheit vor zwei Jahren verweigert haben, am 9. Juli dieses Jahres konsequenterweise auch zum Entschließungsantrag, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben und der die Zustimmung der Grünen gefunden hat, nein gesagt haben. Insofern hat das heute eine sehr bemerkenswerte innere Logik.

Ich stelle aber fest, dass es seit dem Jahr 2000 – bis dahin hatten wir leider einen relativ großen Reformstau; und es ist bei jeder Mediendebatte so, dass man leider darauf hinweisen muss – ein duales System gibt. In Deutschland gibt es das im audiovisuellen Bereich seit Mitte der achtziger Jahre. Wir sind dabei ja teilweise von Albanien überholt worden. Erst seit dem Jahr 2000 ist wirklich viel auf den Weg gebracht worden: KommAustria, Privatradiogesetz und Privat-TV-Gesetz, Neuordnung der Presseförderung – übrigens auch gegen Ihre Stimmen, aber höchst notwendig! –, ORF-Gesetz – und darin sind wir uns an sich einig: Wir wollen einen starken, unverwechselbaren ORF, der eine unverzichtbare Stimme der österreichischen Identität ist und sein soll; dazu muss er aber unverwechselbar sein und klare Spielregeln innerhalb des dualen Systems haben.

Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass man ein großes Leitmedium innerhalb eines dualen Systems hat, das ein öffentlich-rechtliches Rundfunkmedium ist – und kein Regierungsmedium! Das ist der ORF. Wir sind stolz darauf, dass er diese Herausforderung auch gut annimmt. Nur kann er sich nicht all jener Mittel bedienen, die ein Privater hat. Er soll sich dieser Mittel auch nicht bedienen, denn sonst verliert er seine Gebührenlegitimation. Es ist nämlich eines der wichtigsten Dinge, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF erfüllt werden kann.

Zu einem dualen System gehört auch, dass es faire Wettbewerbsbedingungen und festgelegte Werberegeln gibt. Dies ist im letzten ORF-Gesetz auf den Weg gebracht worden. In der nunmehr vorliegenden Novellierung, in dem Medienpaket, das wir heute beschließen, wird durch das Monitoring der im ORF festgelegten Werberegeln durch die KommAustria zudem festgelegt, dass das duale System auch hier mit sehr fairen und nachvollziehbaren Wettbewerbsregelungen ausgestattet ist.

Den Beginn des dualen Systems in Österreich kann man, wenn man großzügig ist, mit dem Jahr 1995, als in Salzburg und in der Steiermark erstmals Privatradio gesendet wurde, ansetzen; man kann ihn aber auch mit dem Jahr 1998 ansetzen, als es österreichweit zur Einrichtung von Privatradiosendern gekommen ist. Letzte Woche sind die neuesten Zahlen des Radiotests erschienen, anhand derer man Folgendes beobachten kann: Ungefähr 75 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher hören


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