Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 29

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gibt, muss ich mich doch zu Wort melden. Vorweg eines: Es wundert mich, dass sich die FPÖ an dieser Debatte nicht beteiligt; ich finde das sehr traurig.

In meiner Heimatregion gibt es zwei Privatradios, Life Radio Salzkammergut, speziell im oberösterreichischen Raum, und Radio Freequenns Liezen. Life Radio Salz­kammergut sendet seit Mitte Juni auf der Frequenz 104,2 MHz. Auf Grund dieses Gesetzes muss man leider Gottes befürchten, dass es diese beiden Sender in Zukunft nicht mehr geben wird.

Das im Regierungsprogramm enthaltene Bekenntnis der derzeitigen Bundesregierung zur Medienvielfalt und Medienfreiheit wird im vorliegenden Entwurf in keiner Weise berücksichtigt. Ganz im Gegenteil! Die nun vorgelegte Novelle des Privatradiogesetzes führt zu einer weiteren Medienkonzentration und bedeutet mittelfristig das Ende für viele noch eigenständige Lokalradios.

Durch die Bevorzugung von bundesweiten Radiobetreibern bei der Frequenzvergabe wird es sowohl für nicht kommerzielle, Freie Radios, aber auch für kommerzielle Lokalradiobetreiber in Zukunft fast unmöglich, Lizenzen zu erhalten. Für kleinräumige Sendegebiete, in denen Freie Radios meist agieren, wird der Erwerb einer Lizenz zusätzlich dadurch erschwert, dass schon bei der Antragstellung die dauerhafte Finanzierung nachgewiesen werden muss.

Noch einige weitere Kritikpunkte: In der vorliegenden Novelle des Privatradiogesetzes wird die Existenz Freier Radios als eigenständiger Sektor neben dem kommerziellen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich nicht berücksichtigt.

Die Forderung nach gesetzlicher Verankerung Freier Radios wird neuerlich nicht erfüllt.

Durch die Bevorzugung von bundesweiten Radios gegenüber Lokalradios bei der Frequenzvergabe wird es auf Grund der Frequenzknappheit in Zukunft kaum noch neue Lizenzen für nicht kommerzielle, Freie Radios geben.

Da bei der Vergabe neuer Lizenzen für Lokalradios möglichst großräumige Versor­gungsgebiete bevorzugt werden, ist zu erwarten, dass sich bei der Vergabe von Lokalradiolizenzen kommerzielle Bewerber gegenüber nicht kommerziellen Bewerbern durchsetzen. Die Praxis der letzten Jahre hat eindeutig gezeigt, dass die ökonomisch relevanten Lizenzen stets an kommerzielle Betreiber vergeben wurden. Viele Freie Radios benötigen aber jetzt dringend bessere Sendefrequenzen, um ihre Verbreitungs­gebiete korrekt versorgen zu können.

Ein wichtiger Punkt ist auch Folgendes – das können Sie im Gesetzestext im § 12 nachlesen –: Ein Antrag auf Schaffung eines neuen Versorgungsgebietes ist abzu­weisen, wenn die beantragte Übertragungskapazität eine technische Reichweite von weniger als 50 000 Personen aufweist und der Antragsteller nicht nachweist, dass seine eigenständige Hörfunkveranstaltung im Versorgungsgebiet besonders lokalen Bedürfnissen dient und ungeachtet der geringen Reichweite der Hörfunkveranstaltung auf Dauer finanzierbar ist.

Mit dieser Formulierung wird die Möglichkeit geschaffen, Freie Radios gänzlich von der Lizenzvergabe auszuschließen, wenn etwa von Seiten der Behörde Subventions­zusagen lokaler oder regionaler Stellen zur Glaubhaftmachung der finanziellen Voraus­setzungen gefordert werden. Da Subventionszusagen aber fast immer erst nach Lizenzerhalt erfolgen, kann dies als Grund dafür herangezogen werden, Freie Radios von der Lizenzvergabe auszuschließen. Insbesondere in Versorgungsgebieten unter 100 000 Personen wird eine Lizenzvergabe damit zusätzlich erschwert.

Abschließend noch ein weiteres Thema: Sport. Ich glaube, dieses Gesetz geht auch in diese Richtung. Gestern war eine Fußballrunde, wir werden aber leider in Zukunft nicht


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