Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 53

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Der Kulturausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Professor Hösele. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.45

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute einstimmig die Befristung des Buchpreisbindungsgesetzes ersatz­los aufheben. Es ist dies ein gemeinsames Bekenntnis zum Kultur- und Literaturland Österreich.

Bei seiner Erlassung wurde das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern auf fünf Jahre – bis zum 30. Juni 2005 – befristet. Das Buchpreisbindungsgesetz konnte den Zielen der Aufrechterhaltung der Vielfalt der Buchpublikationen und der Vielfalt von Verlagen und Buchhandlungen gerecht werden. Das österreichische Gesetz, das ja durch die EU notwendig geworden war, ist inzwischen auch Vorbild für andere Staaten, insbesondere auch für Deutschland geworden. Auch hat das Europäische Parlament eine gesetzliche Regelung der Preisbindung bei Büchern positiv beurteilt; dennoch ist keine Richtlinie der EU-Kommission in diesem Zusammenhang zu erwarten. Daher ist der heutige Beschluss notwendig, wichtig und gut.

Bücher sind nämlich keine herkömmliche Handelsware, sondern ein Kulturgut, das es zu schützen gilt und für das gesonderte Regelungen notwendig sind. Überall in Österreich, und natürlich auch im Süden Österreichs, gibt es Verlage, die besondere Visitenkarten sind und die besonders zu schützen sind. Ich darf zwei aus dem Süden Österreichs hervorheben: den Droschl Verlag in Graz und den Wieser Verlag in Klagenfurt – mit der Serie „Europa erzählt“ den meisten von uns bestens bekannt und im Vorjahr auch für dieses Haus tätig, als wir anlässlich der Unterzeichnung der Beitrittsverträge im April in diesem Haus das Buch „Von der Donaumonarchie zum vereinten Europa“ vorstellen konnten, wobei wir das Wirken jener Abgeordneten aus diesen nachfolgenden Staaten des vereinten Europa, die im Reichsrat tätig waren, von Masaryk bis Cesare Battisti, würdigen konnten.

Graz galt zu Recht Jahrzehnte hindurch als die heimliche Hauptstadt der deutschsprachigen Literatur – die Namen sind alle bekannt, von Alfred Kolleritsch über Barbara Frischmuth, Gerhard Roth, Wolfgang Bauer, Werner Schwab bis hin zu Peter Handke; die „Manuskripte“ sind eine jener Publikationsplattformen, jetzt ist es der Droschl Verlag. – Also ein klares Ja und ein wichtiges Bekenntnis zu den heimischen Verlagen.

So wichtig die heimischen Verlage sind, so wichtig sind auch Buchhandlungen. Buch­handlungen sind für die meisten Menschen eine Quelle und Tankstelle des Geistes und eine Oase der Inspiration, sie sind eigentlich auch geistige und kulturelle Nahversorger. Und für sie ist die Buchpreisbindung auch besonders wichtig. Es gibt in allen Bundesländern diese Buchhandlungen, die auch einen entsprechenden Namen haben, die weithin geachtet sind und die sozusagen auch ein geistig-kulturelles Zentrum darstellen. Eine jener Buchhandlungen befindet sich in Gleisdorf in der Steier­mark, das ist die Buchhandlung Plautz.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch zwei politischen Persönlichkeiten danken, die sich um dieses Gesetz, aber auch insgesamt um die Gesamtatmosphäre besonders angenommen haben: Das sind einerseits der Herr Staatssekretär und auf der anderen


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