Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 77

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entstehen den Eltern zusätzliche Fahrtkosten. Da uns die Familien ja ein großes Anliegen sind, ist eine neue Definition des Schulweges und der Fahrtbeihilfe für die Eltern und für die Familien eine große Erleichterung.

Mit diesem Gesetz wird eine Lücke bei der Fahrtenbeihilfe geschlossen. Anlass für die Novellierung war die unbefriedigende Situation bei den Gesundheits- und Kranken­pflegeschulen, denn dort gibt es während des Jahres unregelmäßige Praktika, die nicht unbedingt am selben Standort wie der Unterricht stattfinden.

Das ist ein wichtiger Punkt, denn gerade diese Bundesregierung macht eine Image­kampagne für die Pflegeberufe, und da soll das auch geregelt sein. Es ist so vor­gesehen, dass beginnend mit dem nächsten Schuljahr ab September 2004 um eine Fahrtbeihilfe für den Schulweg zu einem verpflichtenden Praktikum angesucht werden kann. Schätzungsweise handelt es sich um 28 000 Praktikantenmonate pro Schuljahr.

Diese neue Fahrtbeihilfe umfasst die Praktika für Gesundheits- und Kranken­pflege­schulen, Höhere Technische Lehranstalten, aber auch für die Hotelfachschulen, Gartenbaufachschulen und die Fachschulen für land- und forstwirtschaftliche Berufe.

Die voraussichtlichen Mehrkosten für diese Initiative betragen etwa 0,7 Millionen €, und im nächsten Jahr ist das, glaube ich, kostenneutral, denn es kann umgeschichtet werden.

Ich glaube, dieses Gesetz ist ein positiver Aspekt, der auch zeigt, dass die Zusam­menarbeit gut ist und dass alle zusammenarbeiten, wenn es darum geht, unserer Jugend ein Rüstzeug für die Zukunft mitzugeben und unsere Familien zu entlasten. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

13.19

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Prutsch. – Bitte.

 


13.20

Bundesrat Günther Prutsch (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Kollegin Diesner-Wais hat einiges Positives schon vorweggenommen. Diese Novelle des Familienlastenausgleichs­geset­zes ist meiner Meinung nach höchst erfreulich, denn durch die stärkere praxis­orien­tierte Ausrichtung neuer Lehrpläne war es naturgemäß auch notwendig, die Schulfahrtbeihilfe beziehungsweise auch die entsprechenden Richtlinien zu verändern und anzupassen. Das ist eine Regelung, die sich endlich den veränderten Gegeben­heiten in der Ausbildung vieler junger Menschen anpasst.

Meine Damen und Herren! Der Stellenwert, den die praktische Ausbildung für junge Menschen hat, ist nicht zu unterschätzen. Es ist keine Frage, dass es vor allem die jungen Menschen in den Randregionen – und ich komme aus einer Randregion – mit einer schwach ausgebauten Infrastruktur und einem schwachen Arbeitsmarkt beson­ders schwer haben, entsprechende Praktikumsplätze zu finden. Weite Anfahrtswege, oft unter schwierigsten Bedingungen, sind letztlich der Alltag. Durch die Gewährung einer entsprechenden Beihilfe soll zumindest teilweise die Wahlmöglichkeit für Prak­tikumsplätze erleichtert beziehungsweise verbessert werden, aber natürlich sollen auch die Mobilitätsschwierigkeiten ein wenig gemildert werden. Ich freue mich daher, dass diese Verbesserungen nunmehr beschlossen werden.

Nochmals zu den vorgeschriebenen und vorhin schon angesprochenen Unterrichts­praktika. Ich möchte auf eine Schwachstelle hinweisen, die im Besonderen Jugend­liche aus den Randregionen trifft. Im Lehrplan für HLA- und HBLA-SchülerInnen sind ja, wie bereits angesprochen, Unterrichtspraktika zwingend vorgeschrieben. Wie man


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